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Tatbestand: Änderung
des Basisjahres Gemäß § 24 (5) der Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 - in der Fassung vom 28.02.2008 ist als Basis für die Veränderung der Einheitssätze nach § 24 (2) der Entwässerungssatzung ( Grundstücksanschlüsse außerhalb und im Bereich befestigter Oberflächen sowie Grundstücksanschlüsse im Trennsystem außerhalb und innerhalb befestigter Oberflächen, sofern die Anschlussleitungen in einem Graben verlegt werden) der Preisindex für den Neubau von Ortskanälen in konventioneller Bauart einschl. Umsatz(Mehrwert-)steuer auf der Basis 2000 = 100 – zugrunde zu legen. Dabei wurde eine Festsetzung der Einheitspreise zum August 1994 mit einem Indexstand zum Basisjahr von 104,1 Punkten zugrunde gelegt. Soweit sich dieser Einheitspreis um mindestens +/- 5 % verändert, sind auch die Einheitssätze je Meter Grundstücksanschlussleitung entsprechend zu reduzieren bzw. zu erhöhen. Im August 2008 ist anstelle der Basis 2000 = 100 das Basisjahr auf 2005 = 100 vom Statistischen Bundesamt abgeändert worden. Dabei ist von einer Festsetzung der Einheitspreise zum November 2007 mit einem Indexstand zum Basisjahr von 109,3 Punkten auszugehen. In der Entwässerungssatzung ist auf diese geänderte Basis, 2005 = 100 sowie die Festsetzung der Einheitspreise zum November 2007 mit einem Indexstand zum Basisjahr von 109,3 Punkten, im § 24 (5) der Entwässerungssatzung umzustellen. Eine solche Umstellung findet in der Regel alle fünf Jahre statt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen“. Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: 3. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung
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