Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Schreiben vom 18.06.2008 beantragte die Bürgerpartei, „der Rat möge beschließen dass künftig Kinder, deren Eltern/ Elternteile Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, (Hartz IV) oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, kostenlosen Zugang zu Einrichtungen und städtischen Veranstaltungen zu gewähren ist, wie z.B. Schwimmbäder, Bücherei etc., Ferienspiele, Kindertheater, etc.“ Bereits jetzt gibt es ein ausgewogenes, nutzerfreundliches Gebührensystem für die Nutzung städtischer Einrichtungen und Veranstaltungen. Dies zum einen deshalb, weil die Gebührenerhebung in hohem Maße nicht kostendeckend orientiert ist. Zudem gibt es bei einzelnen Gebührenerhebungen soziale Staffelungen, wie z.B. im Schwimmbad. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung es nicht für angezeigt, an der bisherigen, ausgewogenen Praxis etwas zu ändern. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): Der Antrag der Bürgerpartei vom 18.06.2008, der Rat möge beschließen, dass künftig Kinder, deren Eltern/ Elternteile Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, (Hartz IV) oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, kostenlosen Zugang zu Einrichtungen und städtischen Veranstaltungen erhalten, wird abgelehnt. Finanzielle Auswirkungen: keine
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