Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Bedingt durch die Einführung des neuen Müllsystems in der Stadt Erkelenz zum 01.01.2006 wurde nach Abschluss des Jahres 2006 eine Überschuss in Höhe von 1.234.743,67 € erzielt. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Da der Überschuss aus dem Jahr 2006 stammt, ist dieser spätestens im Jahre 2009 aufzulösen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten für das Jahr 2009 führt die Auflösung des Überschusses zu einer Gebührenreduzierung aller Gefäßarten (Restmüll einschl. Restmüllsäcke, Biomüll, Papier), wobei der größte Anteil der Rücklage zur Reduzierung der Restmüllgebühren verwendet wurde. Bei der Erhebung der Tauschgebühr ändert sich die Gebühr von 15,00 € auf 16,00 €. Grund der Erhöhung ist, dass die Tauschgebühr des Entsorgers ab dem Jahr 2009 um 10,06 % ansteigt. Die Gebühr wurde nicht mit Rücklagemitteln konstant gehalten, da es sich um eine Verwaltungsgebühr handelt, die lediglich bei Änderung des Gefäßvolumens erhoben wird. Die Änderungen sind der Gegenüberstellung der Gebühren 2008-2009 (Anlage 2), die dem Sitzungsgremium zur Verfügung gestellt wurde, zu entnehmen. Die Verwaltung schlägt vor, der Zweiten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Entwurf der Zweiten Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung Gegenüberstellung der Gebühren 2008-2009
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