Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den
Hauptausschuss und den Rat):
„1.Über die von der Öffentlichkeit und den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird nach
Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als
Anlagen 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die
Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte ist unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen“.
09.12.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und
den Rat):
„1.Über die von der Öffentlichkeit und den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird nach
Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als
Anlagen 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die
Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte ist unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
10.12.2008 - Hauptausschuss
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1.Über die von der Öffentlichkeit und den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird nach
Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als
Anlagen 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die
Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte ist unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
17.12.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von der Öffentlichkeit und den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird nach
Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als
Anlagen 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die
Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte ist unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen“.