Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
Beschlussentwurf(als
Empfehlung an den Hauptausschuss):
„1.Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die unter Nr. 18 des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz „Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“
dargestellten Zielsetzungen nach dem in der Sitzung vorgestellten Konzept
umzusetzen. Die Planung von konkreten Einzelmaßnahmen unterliegt der Beratung
und Beschlussfassung des Bau- und Werksausschusses. Die betroffenen
Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.
2.Langfristiges Ziel der Stadt Erkelenz
ist es, den Waldbestand zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen
der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Aufforstungsmaßnahmen durchzuführen.
Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.
Die Aufforstungsmaßnahmen sind durch
die Forstbetriebsgemeinschaft Wassenberg in Zusammenarbeit mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz NRW auszuführen und im Fortwirtschaftsplan
darzustellen.
3.Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen
der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Erwerb von ertragsschwachen
Flächen zur Durchführung von Aufforstungsmaßnahmen zu führen. „
01.12.2008 - Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„1.Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die unter Nr. 18 des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz „Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“
dargestellten Zielsetzungen nach dem in der Sitzung vorgestellten Konzept
umzusetzen. Die Planung von konkreten Einzelmaßnahmen unterliegt der Beratung
und Beschlussfassung des Bau- und Werksausschusses. Die betroffenen
Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.
2.Langfristiges Ziel der Stadt Erkelenz
ist es, den Waldbestand zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen
der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Aufforstungsmaßnahmen durchzuführen.
Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.
Die Aufforstungsmaßnahmen sind durch
die Forstbetriebsgemeinschaft Wassenberg in Zusammenarbeit mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz NRW auszuführen und im Fortwirtschaftsplan
darzustellen.
3.Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen
der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Erwerb von ertragsschwachen
Flächen zur Durchführung von Aufforstungsmaßnahmen zu führen. „
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
10.12.2008 - Hauptausschuss
Ö 5.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die unter Nr. 18 des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz „Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“
dargestellten Zielsetzungen nach dem in der Sitzung vorgestellten Konzept
umzusetzen. Die Planung von konkreten Einzelmaßnahmen unterliegt der Beratung
und Beschlussfassung des Bau- und Werksausschusses. Die betroffenen
Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.
2.Langfristiges Ziel der Stadt Erkelenz
ist es, den Waldbestand zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen
der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Aufforstungsmaßnahmen durchzuführen.
Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.
Die Aufforstungsmaßnahmen sind durch
die Forstbetriebsgemeinschaft Wassenberg in Zusammenarbeit mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz NRW auszuführen und im Fortwirtschaftsplan
darzustellen.
3.Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen
der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Erwerb von ertragsschwachen
Flächen zur Durchführung von Aufforstungsmaßnahmen zu führen. „
„1.Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel die unter Nr. 18 des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
„Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft“ dargestellten Zielsetzungen nach dem in der
Sitzung vorgestellten Konzept umzusetzen. Die Planung von konkreten
Einzelmaßnahmen unterliegt der Beratung und Beschlussfassung des Bau- und
Werksausschusses. Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.
2.Langfristiges Ziel der Stadt Erkelenz
ist es, den Waldbestand zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen
der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Aufforstungsmaßnahmen durchzuführen.
Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.
Die Aufforstungsmaßnahmen sind durch
die Forstbetriebsgemeinschaft Wassenberg in Zusammenarbeit mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz NRW auszuführen und im Fortwirtschaftsplan
darzustellen.
3.Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen
der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Erwerb von ertragsschwachen
Flächen zur Durchführung von Aufforstungsmaßnahmen zu führen. „