Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat):
„Die Satzung über die
Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige
Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt in der
als Anlage beigefügten Entwurfsform zum 01.01.2009 in Kraft.
Die Satzungen
1.über
die Benutzung der WohnanlageBauxhof als
Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von
Aussiedlern vom 17.12.2003 und
2.über
die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung
von Aussiedlern sowie von ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2003
01.12.2008 - Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„Die
Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die
vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen
tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zum 01.01.2009 in Kraft.
Die Satzungen
1.über
die Benutzung der WohnanlageBauxhof als
Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von
Aussiedlern vom 17.12.2003 und
2.über
die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung
von Aussiedlern sowie von ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2003
„Die Satzung über die
Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige
Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt in der
als Anlage beigefügten Entwurfsform zum 01.01.2009 in Kraft.
Die Satzungen
1.über
die Benutzung der WohnanlageBauxhof als
Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von
Aussiedlern vom 17.12.2003 und
2.über
die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung
von Aussiedlern sowie von ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2003
„Die Satzung über die
Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige
Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt in der
als Anlage beigefügten Entwurfsform zum 01.01.2009 in Kraft.
Die Satzungen
1.über
die Benutzung der WohnanlageBauxhof als
Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von
Aussiedlern vom 17.12.2003 und
2.über
die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung
von Aussiedlern sowie von ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2003