Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat):
Das jetzige Cusanus-Gymnasium der Stadt Erkelenz, Schulring
6, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen geänderten Eigennamen zu
führen. Aus der Bezeichnung muss gemäß § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden
Fassung der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein.
Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort
unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:
„Cusanus-Gymnasium der Stadt Erkelenz – Europaschule -,Schulring 6, 41812 Erkelenz.“
02.12.2008 - Schulausschuss
Ö 2 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
Das jetzige Cusanus-Gymnasium der Stadt Erkelenz, Schulring
6, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen geänderten Eigennamen zu
führen. Aus der Bezeichnung muss gemäß § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden
Fassung der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein.
Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort
unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen: „Cusanus-Gymnasium
der Stadt Erkelenz – Europaschule -,Schulring 6, 41812 Erkelenz.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
10.12.2008 - Hauptausschuss
Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Das jetzige Cusanus-Gymnasium der Stadt Erkelenz, Schulring
6, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen geänderten Eigennamen zu
führen. Aus der Bezeichnung muss gemäß § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden
Fassung der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein.
Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort
unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen: „Cusanus-Gymnasium
der Stadt Erkelenz – Europaschule -,Schulring 6, 41812 Erkelenz.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
17.12.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Das jetzige Cusanus-Gymnasium der Stadt Erkelenz, Schulring
6, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen geänderten Eigennamen zu führen.
Aus der Bezeichnung muss gemäß § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung
der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein. Außerdem muss
sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf
dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen: „Cusanus-Gymnasium der
Stadt Erkelenz – Europaschule -,Schulring 6, 41812 Erkelenz.“