Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der vom Rechnungsprüfungsamt vorgelegte Bericht, der
dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird als Schlussbericht über die Prüfung der
Jahresrechnung 2005 anerkannt. Gleichzeitig wird nach § 101 Abs. 1 GO NRW
festgestellt, dass
1. der
Haushaltsplan 2005 bis auf die genehmigten Haushaltsabweichungen ein-
gehalten
worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig
begründet
und belegt sind,
3. bei
den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren
worden ist,
4. die Vorschriften über Verwaltung und
Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten worden sind.“
Protokollnotiz für den Hauptausschuss / Rat
„Der Hauptausschuss
/ Rat nimmt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in eigener Zuständigkeit
gefassten Beschluss über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 (§ 101 Abs. 1 GO
NRW) zur Kenntnis.“