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Beschluss: „1. Über die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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