Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt hat die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zum 1. 1. 1990 aus dem Haushalt ausgesondert und in einen Quasi-Eigenbetrieb gemäß § 107 Abs. 2 GO NW umgegründet. Zuständig für die Abwasserbeseitigung ist seit diesem Zeitpunkt der Städt. Abwasserbetrieb Erkelenz. Gemäß § 21 EigVO ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2005 mit Bilanz und Erfolgsrechnung wurde zwischenzeitlich aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, geprüft. Die Prüfer kommen hierbei zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Nunmehr ist die ordnungsgemäße Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat notwendig. Die Ausschussmitglieder haben eine Ausfertigung des Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht erhalten. Die Werkleitung wird Einzelheiten aus dem Geschäftsjahr 2005 in der Sitzung erläutern. Weitere gewünschte Informationen werden ebenfalls in der Sitzung erteilt. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung weisen einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.031.576,72 Euro aus. Dieser Jahresüberschuss soll an die Stadt ausgezahlt werden (siehe Beschlussvorschlag). Die Werkleitung schlägt vor, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Werkleitung zu beschließen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Jahresabschluss des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz per 31 Dezember 2005 abschließend in Aktiva und Passiva mit 89.050.260,08 Euro, wird hiermit festgestellt. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005, abschließend mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.031.576,72 Euro, wird festgestellt. Der Jahresüberschuss ist an die Stadt Erkelenz auszuzahlen. 3. Der Werkleitung wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, vom 31. August 2006 hiermit vorbehaltlos Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Städt. Abwasserbetrieb – Jahresabschluss 2005
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