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Tatbestand: In seiner Sitzung am 05.04.2006 hat der
Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven
zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie
den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 9 vom 13.04.2006 bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.04.2006 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, über die der Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung vom 12.09.2006 einen Beschluss fasste. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 27.04.2006 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, über die der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung vom 12.09.2006 einen Beschluss fasste. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurden keine Stellungnahmen eingereicht. 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss vom 12.09.2006 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16 vom 22.09.2006 in der Zeit vom 02.10.2006 bis 03.11.2006 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange planungsrelevante Stellungnahme vorgetragen. Diese sind in der Anlage 1 und 2 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Mitte zum Beschluss aufgelistet. In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 6 BauGB entschieden werden. Der Bebauungsplan Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomisch und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag gemäß §§ 11 und 124 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) sichergestellt. Anlage: Anlage 1 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage 2 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven – Stellungnahmen der Öffentlichkeit
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