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Tatbestand: In seiner Sitzung am 31.01.2006 hat der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung
vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages
Fahrt“, Erkelenz-Venrath zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath zu
beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 17.02.2006 bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 07.03.2006 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Hierzu wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 17.02.2006 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens keine planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath Seitens des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath wurden keine Stellungnahmen eingereicht. 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss vom 09.05.2006 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 10 vom 10.05.2006 in der Zeit vom 22.05.2006 bis 23.06.2006 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. 5. Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB Da sich nach erfolgter Offenlage hinischtlich der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nach erneuter Überprüfung neue Erkenntnisse ergaben, die gestaltungsspezifische Änderungen zur Folge hatten, war eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erforderlich. Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 12.09.2006 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16 vom 22.09.2006 in der Zeit vom 02.10.2006 bis 03.11.2006 erneut öffentlich ausgelegt. Während der erneuten öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Daher soll in dieser Sitzung der Bebauungsplan Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath als Satzung beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomisch und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Der Bebauungsplan Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag gemäß §§ 11 und 124 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) sichergestellt. |
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