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Vorlage - A 40/107/2006  

 
 
Betreff: Änderung der Schulbezirkssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
04.12.2006 
3. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
13.12.2006 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
20.12.2006 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Rechtsverordnung  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die ehemals Katholische Grundschule Kückhoven, Bellinghovener Weg 15, 41812 Erkelenz, wird seit dem 01.08.2006 als Gemeinschaftsgrundschule geführt. Bisher war diese Schule zusätzlich zuständige Grundschule für die Ortsteile Kückhoven, Mennekrath, Terheeg, Wockerath, Bellinghoven, Neuhaus sowie für die Kinder, deren Erziehungsberechtigte an eine Erziehung nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens wünschten, für die Ortsteile Keyenberg, Borschemich, Holzweiler, Immerath, Pesch, Lützerath, Berverath, Oberwestrich, Unterwestrich, Etgenbusch, Venrath, Kaulhausen, Kuckum, Lövenich, Kleinbouslar und Katzem.

 

Aufgrund der Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule verliert die Schule ihre Zuständigkeit als Katholische Grundschule. Die nächstgelegene Katholische Grundschule ist die Franziskus-Schule, Zehnthofweg 17, 41812 Erkelenz. Es ist somit nahe liegend, die Franziskus-Schule zur zuständigen Katholischen Grundschule für die o. g. Bereiche zu erklären.

 

Gemäß § 76 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) ist die Schule vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten zu beteiligen. Eine entsprechende Stellungnahme der Schulkonferenz wurde angefordert.

 

Die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Stadt Erkelenz vom 05.05.2000 soll zum 01.01.2007 in Kraft treten.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Die im Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Schulbezirke für die öffentlichen Grundschulen der Stadt Erkelenz vom 05.05.2000 wird erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Anlage:

Anlage:

Rechtsverordnung vom … zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen in der Stadt Erkelenz vom 05.50.2000

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Rechtsverordnung (15 KB)