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Beschluss: „Die jetzige Bezeichnung der Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz, Zehnthofweg 2, 41812 Erkelenz, wird geändert. Aus der Bezeichnung muss gem. § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen: ‚Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz im Ganztag, Zehnthofweg 2, 41812 Erkelenz’.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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