Bürgerinformationssystem
Beschluss: „Die dem Original der Niederschrift als
Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt
Erkelenz wird mit folgender Änderung erlassen: Die Steuer je
Apparat und angefangenem Kalendermonat bei der Aufstellung von Geräten nach §
8, Abs 2 lfd. Nr. 3 soll nicht 200 Euro sondern 500 Euro betragen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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