Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Bedingt durch die Einführung des neuen Müllsystems in der Stadt Erkelenz zum 01.01.2006 konnte durch die unter Berücksichtigung bestimmter Mindestmengen nunmehr dem jeweiligen Bedarf der Haushalte entsprechenden Müllgefäße sowie durch die Einführung der geänderten Bioabfallentsorgung und somit besseren Trennung der Abfälle eine Verringerung der entstehenden Restmüllmenge und somit auch der damit verbundenen Kosten für die Verbrennung der Abfälle verzeichnet werden. Die zu entsorgenden Biomüllmengen sind dagegen gestiegen. Für die Papierabfuhr ergeben sich aufgrund der vertraglichen Bestimmungen mit dem Entsorger ebenfalls Verschiebungen. Hieraus ergibt sich im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung eine Änderung der Abfallgebühren für alle Tonnenarten (Restmüll, Biomüll, Papier), wobei erfreulicherweise zu verzeichnen ist, dass die Gebühr für den Restabfall (graue Tonne) erheblich günstiger wird. Im Gegenzug hierzu steigt die Gebühr für die Biotonne geringfügig aufgrund der höheren zu entsorgenden Mengen. Bei der Papiertonne ergeben sich ebenfalls Gebührenverringerungen aufgrund nunmehr zum Tragen kommender vertraglicher Vereinbarungen mit dem Entsorger (siehe Gebührenbedarfsberechnung Anlage 2). Insgesamt ergibt sich jedoch für jeden einzelnen Haushalt eine geringere Gebührenbelastung, da die geringfügige Verteuerung der Biotonne durch die Senkung der Gebühr für die Restmülltonne mehr als aufgefangen wird. Insgesamt verringert sich das Volumen des Abfallgebührenhaushalts im Vergleich zum Vorjahr um 598.035,00 €. Bezüglich der textlichen Änderung bestimmter Satzungspassagen wird auf die bereits vorgetragene Sachverhaltsdarstellung zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt „Erste Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz“ verwiesen. Die einzelnen Änderungen sind der Gegenüberstellung der Gebühren 2006-2007 (Anlage 3), die dem Sitzungsgremium zur Verfügung gestellt wurde, zu entnehmen. Die Verwaltung schlägt vor, der Ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen. Beschlussentwurf: „Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Auswirkungen Anlage: Anlage 1: Entwurf der Ersten Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung Anlage 2: Gebührenbedarfsberechnung 2007 Anlage 3: Gegenüberstellung der Gebührenentwicklung 2006-2007
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