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Beschluss: „Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1. 2005 (GV. NRW. S. 15), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2007 wie folgt festgestellt: 1. Erfolgsplan a) die Aufwendungen auf 9.394.112 Euro b) die Erträge auf 9.394.112 Euro 2. Vermögensplan a) die Einnahmen auf 8.580.000 Euro b) die Ausgaben auf 8.580.000 Euro 3. Kredite werden in Höhe von 4.476.311 Euro veranschlagt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.700.000 Euro festgesetzt. 5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt. Der Wirtschaftsplan 2007 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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