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Vorlage - A 60/036/2006  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
13.12.2006 
15. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Rat der Stadt Erkelenz
20.12.2006 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Satzung Änd. Friedhofssatzung 18.12.2003  

Tatbestand:

Tatbestand:

Das Bestattungsverhalten ist in den letzten Jahren einem schnellen Wandel unterworfen. Neben der Liberalisierung der Bestattungsformen durch das am 01.09.2003 in Kraft getretene Bestattungsgesetz werden zunehmend pflegeleichte Grabarten gewünscht. Der als Anlage beigefügte Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 trägt im Wesentlichen diesem Bestreben Rechnung.

 

Es sollen künftig folgende zusätzliche Bestattungsformen auf den Erkelenzer Friedhöfen ermöglicht werden:

1.                 Erdbestattungen in einer Rasenreihengrabstätte

2.                 Urnenbestattungen in einer Baumgrabstätte

Hier soll ein Urnenwahlgrab am Fuße eines vorhandenen oder neu zu pflanzenden Baumes eingerichtet werden.

3.                 Urnenbestattungen in einer Gemeinschaftsgrabstätte

Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, in aufgegebenen, aber erhaltenswerten Grabanlagen eine Urnenreihengrabstätte einzurichten. Hierbei müsste sich ein Gewerbetreibender oder Nutzungsberechtigter verpflichten, die Gemeinschaftsgrabstätte auf Dauer zu unterhalten.

 

Des weiteren wird die Möglichkeit geschaffen, durch Ratsbeschluss für bestimmte Friedhöfe Bestattungsbezirke zu bilden (§ 3 der Friedhofssatzung). Diese Regelung wurde erforderlich, da in der Errichtungsgenehmigung für den Friedhof „Borschemich Neu“ zur Auflage gemacht wurde, dass dort nur Bewohner der Ortslage Borschemich bestattet werden dürfen. Durch die vorgesehene Regelung würde es dem Rat ermöglicht, flexibel auf etwaige gleichartige Anforderungen zu reagieren.

 

Die vorgesehenen Änderungen der Friedhofssatzung sind im Laufwerk „L:/Users/Fraktion/Friedhofsangelegenheit“ in Form einer Gegenüberstellung mit dem derzeitigen Satzungsrecht hinterlegt und entsprechend erläutert.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18. Dezember 2003 wird beschlossen.“

 


 

Anlage:

Anlage:

1.      Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Satzung Änd. Friedhofssatzung 18.12.2003 (31 KB)