Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Das Bestattungsverhalten ist in den letzten
Jahren einem schnellen Wandel unterworfen. Neben der Liberalisierung der
Bestattungsformen durch das am 01.09.2003 in Kraft getretene Bestattungsgesetz
werden zunehmend pflegeleichte Grabarten gewünscht. Der als Anlage beigefügte
Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 trägt
im Wesentlichen diesem Bestreben Rechnung.
Es sollen künftig folgende zusätzliche Bestattungsformen auf den Erkelenzer Friedhöfen ermöglicht werden: 1. Erdbestattungen in einer Rasenreihengrabstätte 2. Urnenbestattungen in einer Baumgrabstätte Hier soll ein Urnenwahlgrab am Fuße eines vorhandenen oder neu zu pflanzenden Baumes eingerichtet werden. 3. Urnenbestattungen in einer Gemeinschaftsgrabstätte Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, in aufgegebenen, aber erhaltenswerten Grabanlagen eine Urnenreihengrabstätte einzurichten. Hierbei müsste sich ein Gewerbetreibender oder Nutzungsberechtigter verpflichten, die Gemeinschaftsgrabstätte auf Dauer zu unterhalten. Des weiteren wird die Möglichkeit geschaffen, durch Ratsbeschluss für bestimmte Friedhöfe Bestattungsbezirke zu bilden (§ 3 der Friedhofssatzung). Diese Regelung wurde erforderlich, da in der Errichtungsgenehmigung für den Friedhof „Borschemich Neu“ zur Auflage gemacht wurde, dass dort nur Bewohner der Ortslage Borschemich bestattet werden dürfen. Durch die vorgesehene Regelung würde es dem Rat ermöglicht, flexibel auf etwaige gleichartige Anforderungen zu reagieren. Die vorgesehenen Änderungen der Friedhofssatzung sind im Laufwerk „L:/Users/Fraktion/Friedhofsangelegenheit“ in Form einer Gegenüberstellung mit dem derzeitigen Satzungsrecht hinterlegt und entsprechend erläutert. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18. Dezember 2003 wird beschlossen.“
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