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Tatbestand: Von der Schulleitung der Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz, Zehnthofweg 2, 41812 Erkelenz, wurde mit Schreiben vom 26.10.2006 die Ergänzung der bestehenden Bezeichnung „Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz“ um den Zusatz „im Ganztag“ beantragt. Gemäß § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2006 (SGV.NRW.223) führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Bei Grundschulen und Hauptschulen ist auch die Schulart anzugeben. Der Name der Schule muss sich von den anderen Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Ein zustimmender Beschluss der Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte liegt vor. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Die jetzige Bezeichnung der Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz, Zehnthofweg 2, 41812 Erkelenz, wird geändert. Aus der Bezeichnung muss gem. § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen: ‚Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz im Ganztag, Zehnthofweg 2, 41812 Erkelenz’.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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