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Vorlage - A 14/017/2006  

 
 
Betreff: Entlastung des Bürgermeisters für seine Haushaltsführung im Jahr 2005 gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz zur Kenntnis
20.12.2006 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Nach § 94 Abs. 1 S. 2 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie eine solche mit Einschränkung aus, so haben die Ratsmitglieder dafür Gründe anzugeben.

 

Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss sowie das festgestellte Ergebnis der Jahresrechnung 2005 haben nicht zu Mängeln geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.

 

Die vor der Entlastung des Bürgermeisters zu fassenden Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung sowie über das festgestellte Ergebnis der Jahresrechnung liegen vor.

 

Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister für seine Haushaltsführung lt. Ergebnis der Jahresrechnung 2005 Entlastung zu erteilen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptauschuss / Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptauschuss / Rat):

„Dem Bürgermeister wird für seine Haushaltsführung laut Ergebnis der Jahres-rechnung 2005 gem. § 94 Abs. 1 S. 2 GO NRW Entlastung erteilt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine