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Vorlage - A 14/015/2006  

 
 
Betreff: Prüfung der Jahresrechnung 2005 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz zur Kenntnis
20.12.2006 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung mit allen Unterlagen. Er bedient sich nach § 101 Abs. 6 GO NRW dabei des Rechnungsprüfungsamtes.

Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Aufgabe wahrgenommen und das Ergebnis der Prüfung  in einem Schlussbericht zusammengefaßt, der hiermit dem Ausschuss vorgelegt wird.

Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 enthält zu den in der folgenden Tabelle genannten Prüfgebieten Beanstandungen, Bemerkungen oder Hinweise, die im Laufe des Jahres zwar durch entsprechende Stellungnahmen der Verwaltung als erledigt und ausgeräumt angesehen werden können, die an dieser Stelle jedoch zu erwähnen sind, weil sie eine gewisse Bedeutung haben.

 

Inhaltsverzeichnis

des Prüfberichtes

Prüfbemerkung oder Hinweis

Erläuterungen

Nr. 2.1

Haushaltssatzung

Seite 9 - 11

Die gesetzlich vor-gegebene Frist zur Anzeige bei der Auf-sichtsbehörde wur-de überschritten.

Sie wurde um ca. 1 Monat überschritten. Da auch dem RPA bekannt ist, dass wegen fehlender Vorgaben des Landes und des Kreises der vorgegebene Termin kaum einzuhalten ist, kann auf eine gesonderte Stellungnahme eben wegen dieser relativ geringen Überschreitung verzichtet werden.

Nr. 3.2.1

Haushaltsüber-schreitungen

Seite 20 - 21

Die Ansätze des Vermögenshaushal- tes wurden um 29,43 % überschrit-ten.

Die 1. Rate des Verkaufserlöses für das Krankenhaus Immerath in Höhe von 4 Mio. € ist in gleicher Höhe als Investi-tionszuschuss an die Hermann-Josef-Stiftung zur Errichtung eines Ersatzbaues in Erkelenz weitergeleitet  worden.  Der Rat hat dies in seiner Sitzung am 29.06.2005 so beschlossen. Ohne diese nicht planbare Ausgabe ergibt sich eine Überschreitung von lediglich 2,2 %, die als durchaus moderat zu bezeichnen ist.

Auf eine gesonderte Stellungnahme kann von daher verzichtet werden.

Nr. 5.1.2.4

Handvorschuss-

stellen

Seite 41 - 42

Das Verfahren zur Auflösung der bei den Schulen ein-gerichteteten Hand-vorschussstellen ist noch nicht abge-schlossen.

Zur Prüfbemerkung des Vorjahres wurde berichtet, dass eine kurzfristige Änderung (Aufhebung) angestrebt werde. Sie soll nunmehr zum 30.11.2006 erfolgen.

Das RPA wird beobachten, ob dies auch so vollzogen wird.

Eine gesonderte Stellungnahme erübrigt sich.

Nr. 5.4.2

Übergangsheime für Spätaussied-ler

Seite 49 - 50

Im III. Quartal / 2005  wurden 4.400,00 € zuviel an Landes-mitteln angefordert.

Es handelte sich um einen Rechenfehler, der korrigiert wurde. Der Betrag wurde von der Bezirksregierung zurückgefordert und ist inzwischen auch zurückgezahlt.

Keine weitere Stellungnahme notwendig.

Nr. 6.4

Beteiligungen

Seite 73

Der nach § 112 GO NRW vorgeschrie-bene Beteiligungs-bericht liegt nicht vor.

Über die Beteiligung an Unternehmen privater oder öffentlicher Rechtsform haben die Kommunen einen Bericht zu erstellen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung im vergangenen Jahr hat die GPA NRW diesen Bericht bereits angemahnt. Die örtliche Rechnungsprü-fung weist deshalb auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass ein solcher Bericht zu erstellen ist.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt nach Prüfung der Jahresrechnung 2005 anhand des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes fest, dass keine Beanstandungen vorliegen, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen. Er hat schließlich die Entscheidung zu treffen, ob er den vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Schlussbericht als Grundlage für seinen Schlussbericht anerkennt und dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung vorlegt.

 

Es wird dem Ausschuss vorgeschlagen, den vom Rechnungsprüfungsamt vorgelegten Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 anzuerkennen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der vom Rechnungsprüfungsamt vorgelegte Bericht, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist,  wird als Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 anerkannt. Gleichzeitig wird nach § 101 Abs. 1 GO NRW festgestellt, dass

 

1.         der Haushaltsplan 2005 bis auf die genehmigten Haushaltsabweichungen ein-

            gehalten worden ist,

 

2.         die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig

            begründet und belegt sind,

 

3.         bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren

worden ist,

 

4.         die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten worden sind.“

 

Protokollnotiz für den Hauptausschuss / Rat

 

„Der Hauptausschuss / Rat nimmt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in eigener Zuständigkeit gefassten Beschluss über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 (§ 101 Abs. 1 GO NRW) zur Kenntnis.“ 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine