Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW
prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung mit allen Unterlagen.
Er bedient sich nach § 101 Abs. 6 GO NRW dabei des Rechnungsprüfungsamtes. Das Rechnungsprüfungsamt
hat diese Aufgabe wahrgenommen und das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht zusammengefaßt, der
hiermit dem Ausschuss vorgelegt wird. Der Schlussbericht über
die Prüfung der Jahresrechnung 2005 enthält zu den in der folgenden Tabelle
genannten Prüfgebieten Beanstandungen, Bemerkungen oder Hinweise, die im Laufe
des Jahres zwar durch entsprechende Stellungnahmen der Verwaltung als erledigt
und ausgeräumt angesehen werden können, die an dieser Stelle jedoch zu erwähnen
sind, weil sie eine gewisse Bedeutung haben.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss stellt nach Prüfung der Jahresrechnung 2005 anhand
des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes fest, dass keine Beanstandungen
vorliegen, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen. Er hat
schließlich die Entscheidung zu treffen, ob er den vom Rechnungsprüfungsamt
erstellten Schlussbericht als Grundlage für
seinen Schlussbericht anerkennt und dem Rat zur Beschlussfassung über die
Jahresrechnung vorlegt. Es wird dem Ausschuss
vorgeschlagen, den vom Rechnungsprüfungsamt vorgelegten Schlussbericht über die
Prüfung der Jahresrechnung 2005 anzuerkennen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der vom Rechnungsprüfungsamt vorgelegte Bericht, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird als Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 anerkannt. Gleichzeitig wird nach § 101 Abs. 1 GO NRW festgestellt, dass 1. der Haushaltsplan 2005 bis auf die genehmigten Haushaltsabweichungen ein- gehalten worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet
und belegt sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist, 4. die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten worden sind.“ Protokollnotiz für den Hauptausschuss / Rat„Der Hauptausschuss
/ Rat nimmt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in eigener Zuständigkeit
gefassten Beschluss über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 (§ 101 Abs. 1 GO
NRW) zur Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||