Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Vor dem Hintergrund einer praktikablen Gebührenkalkulation sollten nach der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz mit der Gestellung jedes Restabfallbehälters auch gleichzeitig Papiergefäße entsprechend der Anzahl der Restabfallgefäße ausgeliefert werden. Die seit dem 01.01.2006 gültige Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz eröffnet Anschlussnehmern von direkt aneinander grenzenden Grundstücken die Möglichkeit, sogenannte Entsorgungsgemeinschaften zu bilden und sich z.B. wegen Platzmangels ein oder mehrere Müllgefäße zu teilen. Auf dieser Grundlage hatten in einem konkreten Fall zwei Grundstücksnachbarn eine Restabfalltonne zur gemeinsamen Nutzung beantragt. Dem entsprechend wurde auch nur eine Papiertonne ausgeliefert. Da dieses Gefäßvolumen für das Papieraufkommen auf beiden Grundstücken nicht ausreichte, wurde einem der beiden Nachbarn auf Antrag eine weitere Papiertonne zu Verfügung gestellt. Gegen die Erhebung der in diesem Fall anfallenden zusätzlichen Gebühr von 8,50 Euro pro Jahr legte der Zahlungspflichtige Widerspruch ein. Da der bisherige Wortlaut der Satzung für solche Fälle nicht eindeutig genug erscheint, um in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren einen positiven Ausgang für die Stadt Erkelenz erwarten zu können, wurde dieses Widerspruchverfahren nicht weiter betrieben. Zur künftigen Vermeidung solcher Fälle hat die Verwaltung den Wortlaut der maßgeblichen Paragraphen 10, 11 und 14 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz dahingehend geändert, dass die Rechtslage auch für den Bürger eindeutiger ist.
Im Zuge dieser Überarbeitung wurde gleichzeitig eine irrtümliche Formulierung in § 17 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz bezüglich der Höchstmenge des Sperrgutes, die bei der Abfuhr bereitgestellt werden darf, korrigiert. Die einzelnen Änderungen (Ergänzungen und Streichungen) sind der Anlage 2, die dem Entscheidungsgremium zur Verfügung gestellt wurde, zu entnehmen. Die Verwaltung schlägt vor, die dem Entscheidungsgremium als Anlage 1 vorgelegte und dem Original der Niederschrift beigefügte Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz zu beschließen. Beschlussentwurf: (als Empfehlung an den Rat) „Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Fassung vom 14.12.2005) wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Anlage 1: Entwurf der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz. Anlage 2: Darstellung der Änderungen in den §§ 10, 11, 14, 17 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz.
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