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Bürgermeister Jansen nimmt nicht an Beratung und Beschlussfassung teil. Beschluss: „Dem Bürgermeister
wird für seine Haushaltsführung laut Ergebnis der Jahres-rechnung 2005 gem. §
94 Abs. 1 S. 2 GO NRW Entlastung erteilt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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