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Tatbestand: Nach § 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist ein fünfjähriger Finanzplan aufzustellen. Der Entwurf des Finanzplanes liegt vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden. Die Finanzplanung ist im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan vom Rat zu beschließen. Ein entsprechender Beschluss wird empfohlen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Aufgrund der §§ 1, 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1. 2005 (GV. NRW. S. 15), in Verbindung mit den §§ 95 III, 83 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 7. 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. 5. 2005 (GV. NRW. S. 498), wird der Finanzplan 2006 – 2010 des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz beschlossen. Der Finanzplan 2006 – 2010 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Finanzplan 2006 - 2010
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