Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat):
„1.Über die von der Öffentlichkeit und den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2
„Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird nach Abwägung aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in den als Anlagen 1 und 2
beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2
sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. 0240.2
„Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
12.12.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
„1.Über die von der Öffentlichkeit und den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2
„Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird nach Abwägung aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in den als Anlagen 1 und 2
beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2
sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. 0240.2
„Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
13.12.2006 - Hauptausschuss
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1.Über die von der Öffentlichkeit und den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2
„Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird nach Abwägung aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in den als Anlagen 1 und 2
beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2
sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. 0240.2
„Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
20.12.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 4.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von der Öffentlichkeit und den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2
„Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird nach Abwägung aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in den als Anlagen 1 und 2
beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2
sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. 0240.2
„Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen.“