„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1.
2005 (GV. NRW. S. 15), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan,
Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr
2007 wie folgt festgestellt:
1.Erfolgsplan
a) die Aufwendungen auf 9.394.112 Euro
b) die Erträge auf9.394.112 Euro
2.Vermögensplan
a)die
Einnahmen auf8.580.000 Euro
b)die
Ausgaben auf8.580.000 Euro
3.Kredite werden in Höhe von 4.476.311 Euro
veranschlagt.
4.Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.700.000 Euro festgesetzt.
5.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im
laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan 2007 ist dem Original dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt.“
14.12.2006 - Bau- und Betriebsausschuss
Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1.
2005 (GV. NRW. S. 15), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan,
Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr
2007 wie folgt festgestellt:
1.Erfolgsplan
a) die Aufwendungen auf 9.394.112 Euro
b) die Erträge auf9.394.112 Euro
2.Vermögensplan
a)die
Einnahmen auf8.580.000 Euro
b)die
Ausgaben auf8.580.000 Euro
3.Kredite werden in Höhe von 4.476.311 Euro
veranschlagt.
4.Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.700.000 Euro festgesetzt.
5.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im
laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan 2007 ist dem Original dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
20.12.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 10.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1.
2005 (GV. NRW. S. 15), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan,
Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr
2007 wie folgt festgestellt:
1.Erfolgsplan
a) die Aufwendungen auf 9.394.112 Euro
b) die Erträge auf9.394.112 Euro
2.Vermögensplan
a)die
Einnahmen auf8.580.000 Euro
b)die
Ausgaben auf8.580.000 Euro
3.Kredite werden in Höhe von 4.476.311 Euro
veranschlagt.
4.Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.700.000 Euro festgesetzt.
5.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im
laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan 2007 ist dem Original dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt.“