Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den
Hauptausschuss und Rat):
„1.Als stimmberechtigtes Mitglied in die
nach § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulGerweiterten Schulkonferenzen ist der Bürgermeister oder ein von ihm
bestellter Vertreter zu entsenden.
2. Es ist von der Möglichkeit, bis zu
drei weitere VertreterInnen des Schulträgers zur beratenden Teilnahme in die
erweiterten Schulkonferenzen zu entsenden, Gebrauch zu machen. Die drei
Vertreter sind vom Rat der Stadt Erkelenz zu wählen.“
04.12.2006 - Schulausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und
Rat):
„1.Als stimmberechtigtes Mitglied in die
nach § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulGerweiterten Schulkonferenzen ist der Bürgermeister oder ein von ihm
bestellter Vertreter zu entsenden.
2. Es ist von der Möglichkeit, bis zu
drei weitere VertreterInnen des Schulträgers zur beratenden Teilnahme in die
erweiterten Schulkonferenzen zu entsenden, Gebrauch zu machen. Die drei
Vertreter sind vom Rat der Stadt Erkelenz zu wählen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
13.12.2006 - Hauptausschuss
Ö 5.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1.Als stimmberechtigtes Mitglied in die
nach § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulGerweiterten Schulkonferenzen ist der Bürgermeister oder ein von ihm
bestellter Vertreter zu entsenden.
2. Es ist von der Möglichkeit, bis zu
drei weitere VertreterInnen des Schulträgers zur beratenden Teilnahme in die
erweiterten Schulkonferenzen zu entsenden, Gebrauch zu machen. Die drei Vertreter
sind vom Rat der Stadt Erkelenz zu wählen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
20.12.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Als stimmberechtigtes Mitglied in die
nach § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulGerweiterten Schulkonferenzen ist der Bürgermeister oder ein von ihm
bestellter Vertreter zu entsenden.
2. Es ist von der Möglichkeit, bis zu
drei weitere VertreterInnen des Schulträgers zur beratenden Teilnahme in die
erweiterten Schulkonferenzen zu entsenden, Gebrauch zu machen. Die drei
Vertreter sind vom Rat der Stadt Erkelenz zu wählen.“
3.Zu VertreterInnen des Schulträgers zur
beratenden Teilnahme in den erweiterten Schulkonferenzen werden hiermit
entsandt: