Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
„Die jetzige Bezeichnung der Gemeinschaftshauptschule
der Stadt Erkelenz, Zehnthofweg 2, 41812 Erkelenz, wird geändert. Aus der
Bezeichnung muss gem. § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar
sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen
Ort unterscheiden.
Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:
‚Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz im Ganztag, Zehnthofweg 2,
41812 Erkelenz’.“
04.12.2006 - Schulausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„Die jetzige Bezeichnung der Gemeinschaftshauptschule
der Stadt Erkelenz, Zehnthofweg 2, 41812 Erkelenz, wird geändert. Aus der
Bezeichnung muss gem. § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar
sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen
Ort unterscheiden.
Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:
‚Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz im Ganztag, Zehnthofweg 2,
41812 Erkelenz’.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
13.12.2006 - Hauptausschuss
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Rat):
„Die jetzige Bezeichnung der Gemeinschaftshauptschule
der Stadt Erkelenz, Zehnthofweg 2, 41812 Erkelenz, wird geändert. Aus der
Bezeichnung muss gem. § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar
sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen
Ort unterscheiden.
Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:
‚Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz im Ganztag, Zehnthofweg 2,
41812 Erkelenz’.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
20.12.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Die jetzige Bezeichnung der Gemeinschaftshauptschule
der Stadt Erkelenz, Zehnthofweg 2, 41812 Erkelenz, wird geändert. Aus der
Bezeichnung muss gem. § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar
sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen
Ort unterscheiden.
Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:
‚Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz im Ganztag, Zehnthofweg 2,
41812 Erkelenz’.“