Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat)
„1.In der Stadt Erkelenz wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit
dem Namen „Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe
-Organisation von Kulturveranstaltungen in der
Stadt Erkelenz
-Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten
zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz
gegründet.
2.Alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH der
Stadt Erkelenz ist die StadtErkelenz. Die Beschlussfassung über die
Kulturarbeit und Art und Weise des
Umbaus der Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien der Stadt Erkelenz vorbehalten.
1.Die bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage
in die GmbH eingebracht.
2.Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz erhält den
Auftrag, die bisherige Stadthalle nach Vorgabe durch die politischen Gremien
umzubauen und erhält hierzu einen Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der
Gesamtbaukosten. Damit kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen
erbracht werden können, wird die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen
Architektenvertrag zur Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss
vorzubereiten. Aus dem Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen
der Stadt werden auf den Investitionskostenzuschuss angerechnet.
3.Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen
Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der
ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der
tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 Euro jährlich zur
Verfügung. Die Gründungskosten der GmbH trägt die Stadt.
4.Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt
Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die
Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der
Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der
Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“
07.12.2006 - Ausschuss für Kultur und Sport
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)
„1.In der Stadt Erkelenz wird zum nächstmöglichen
Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit dem Namen
„Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe
-Organisation von Kulturveranstaltungen in der
Stadt Erkelenz
-Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten
zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz
gegründet.
2.Alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH der
Stadt Erkelenz ist die StadtErkelenz. Die Beschlussfassung über die
Kulturarbeit und Art und Weise des
Umbaus der Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien der Stadt Erkelenz vorbehalten.
1.Die bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage
in die GmbH eingebracht.
2.Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz erhält den
Auftrag, die bisherige Stadthalle nach Vorgabe durch die politischen Gremien
umzubauen und erhält hierzu einen Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der
Gesamtbaukosten. Damit kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen
erbracht werden können, wird die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen
Architektenvertrag zur Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss
vorzubereiten. Aus dem Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen
der Stadt werden auf den Investitionskostenzuschuss angerechnet.
3.Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen
Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der
ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der
tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 Euro jährlich zur
Verfügung. Die Gründungskosten der GmbH trägt die Stadt.
4.Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt
Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die
Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der
Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der
Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)
Beschluss (als Empfehlung an Rat)
„1.In der Stadt Erkelenz wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit
dem Namen „Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe
-Organisation von Kulturveranstaltungen in der
Stadt Erkelenz
-Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten
zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz
gegründet.
2.Alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH der
Stadt Erkelenz ist die StadtErkelenz. Die Beschlussfassung über die
Kulturarbeit und Art und Weise des
Umbaus der Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien der Stadt Erkelenz vorbehalten.
3.Die
bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage in die GmbH eingebracht.
4.Die
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz erhält den Auftrag, die bisherige Stadthalle
nach Vorgabe durch die politischen Gremien umzubauen und erhält hierzu einen
Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der Gesamtbaukosten. Damit
kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden können, wird
die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen Architektenvertrag zur
Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss vorzubereiten. Aus dem
Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen der Stadt werden auf
den Investitionskostenzuschuss angerechnet.
5.Die
Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen
Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des
bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im
Kulturbereich mithin rund 125.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die
Gründungskosten der GmbH trägt die Stadt.
6.Geschäftsführer
der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt
Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender
der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der
Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-, 2 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-, 2 Nein-Stimmen bei 3
Enthaltungen
20.12.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Beschluss:
„1.In der Stadt Erkelenz wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit
dem Namen „Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe
-Organisation von Kulturveranstaltungen in der
Stadt Erkelenz
-Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten
zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz
gegründet.
2.Alleiniger
Gesellschafter der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist die Stadt Erkelenz. Die
Beschlussfassung über die Kulturarbeit und Art und Weise des Umbaus der
Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien der Stadt Erkelenz
vorbehalten.
3.-Die bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage in die GmbH
eingebracht.
4.Die Kultur GmbH der Stadt
Erkelenz erhält den Auftrag, die bisherige Stadthalle nach Vorgabe durch die
politischen Gremien umzubauen und erhält hierzu einen
Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der Gesamtbaukosten. Damit
kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden können, wird
die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen Architektenvertrag zur
Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss vorzubereiten. Aus dem
Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen der Stadt werden auf
den Investitionskostenzuschuss angerechnet.
5.Die Stadt Erkelenz stellt
in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die
Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters
des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund
125.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Gründungskosten der GmbH trägt die
Stadt.
6.Geschäftsführer der
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt
Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender
der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der
Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“
„Neben dem
Bürgermeister als Vorsitzendem der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH
der Stadt Erkelenz werden hiermit folgende weitere stimmberechtigte Mitglieder
bestellt:
1. Ratsherr Krahe
2. Ratsherr Steingießer
3. Ratsherr Merkens
4. Ratsherr Muckel
5. Ratsfrau Schaaf
6. Ratsfrau Wolters
7. Ratsherr Fellmin
8. Ratsherr Littfinski
9. Ratsherr Dederichs.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen
Ratsherr Musch spricht sich gegen die Besetzung aus, weil
Vereine und Verbände nicht ausreichend repräsentiert seien.