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Tagesordnung - 13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 20.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Information über die 12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 27.09.2006      
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 07.11.2006      
Ö 3.1  
Antrag der SPD-Fraktion "Fahrradstadt Erkelenz" vom 27.09.2006/29.11.2004  
A 61/065/2006  
Ö 3.2  
Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan 1995 hier: Kraftfahrzeugverkehr  
A 61/064/2006  
Ö 4     Angelegenheit/en aus der 14. Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 12.12.2006      
Ö 4.1  
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) hier: Feststellungsbeschluss  
A 61/067/2006  
Ö 4.2  
Bebauungsplan Nr. 0240.2 "Kreuzherrenpfad", Erkelenz-Bellinghoven hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/068/2006  
Ö 4.3  
Bebauungsplan Nr. 1300.1 "Schages Fahrt", Erkelenz-Venrath hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/069/2006  
Ö 5     Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 20.11.2006      
Ö 5.1  
Erste Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 30/046/2006  
Ö 5.2  
Erste Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/007/2006  
Ö 5.3  
Zukünftige Nutzung der städtischen Liegenschaften "Bauxhof"
A 50/009/2006  
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.11.2006      
Ö 6.1  
Feststellung der Jahresrechnung 2005 gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 GO NRW  
A 14/016/2006  
Ö 6.2  
Prüfung der Jahresrechnung 2005 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW  
A 14/015/2006  
Ö 6.3  
Entlastung des Bürgermeisters für seine Haushaltsführung im Jahr 2005 gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NRW  
A 14/017/2006  
Ö 7     Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Schulausschusses am 04.12.2006      
Ö 7.1  
Änderung der Schulbezirkssatzung  
Enthält Anlagen
A 40/107/2006  
Ö 7.2  
Namensänderung der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte  
A 40/108/2006  
Ö 7.3  
Errichtung einer Gesamtschule im Schulverbund  
A 40/110/2006  
Ö 7.4  
Entsendung von VertreterInnen des Schulträgers in die Schulkonferenzen  
A 40/111/2006  
Ö 8     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 07.12.2006      
Ö 8.1  
Gründung einer Kultur GmbH  
. II/003/2006  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

„1.       In der Stadt Erkelenz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit dem Namen „Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe

 

-                      Organisation von Kulturveranstaltungen in der Stadt Erkelenz

-                      Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz

 

gegründet.

 

2.            Alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist die Stadt            Erkelenz. Die Beschlussfassung über die Kulturarbeit und Art und Weise     des Umbaus der Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien     der Stadt Erkelenz vorbehalten.

 

1.            Die bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage in die GmbH eingebracht.

 

2.            Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz erhält den Auftrag, die bisherige Stadthalle nach Vorgabe durch die politischen Gremien umzubauen und erhält hierzu einen Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der Gesamtbaukosten. Damit kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden können, wird die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen Architektenvertrag zur Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss vorzubereiten. Aus dem Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen der Stadt werden auf den Investitionskostenzuschuss angerechnet.

 

3.            Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Gründungskosten der GmbH trägt die Stadt.

 

4.            Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“

   
    07.12.2006 - Ausschuss für Kultur und Sport
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

„1.       In der Stadt Erkelenz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit dem Namen „Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe

 

-                      Organisation von Kulturveranstaltungen in der Stadt Erkelenz

-                      Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz

 

gegründet.

 

2.            Alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist die Stadt            Erkelenz. Die Beschlussfassung über die Kulturarbeit und Art und Weise     des Umbaus der Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien     der Stadt Erkelenz vorbehalten.

 

1.            Die bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage in die GmbH eingebracht.

 

2.            Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz erhält den Auftrag, die bisherige Stadthalle nach Vorgabe durch die politischen Gremien umzubauen und erhält hierzu einen Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der Gesamtbaukosten. Damit kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden können, wird die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen Architektenvertrag zur Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss vorzubereiten. Aus dem Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen der Stadt werden auf den Investitionskostenzuschuss angerechnet.

 

3.            Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Gründungskosten der GmbH trägt die Stadt.

 

4.            Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen

 

   
    13.12.2006 - Hauptausschuss
    Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

Beschluss (als Empfehlung an Rat)

„1.       In der Stadt Erkelenz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit dem Namen „Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe

 

-                      Organisation von Kulturveranstaltungen in der Stadt Erkelenz

-                      Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz

 

gegründet.

 

2.            Alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist die Stadt            Erkelenz. Die Beschlussfassung über die Kulturarbeit und Art und Weise     des Umbaus der Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien     der Stadt Erkelenz vorbehalten.

 

3.      Die bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage in die GmbH eingebracht.

 

4.      Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz erhält den Auftrag, die bisherige Stadthalle nach Vorgabe durch die politischen Gremien umzubauen und erhält hierzu einen Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der Gesamtbaukosten. Damit kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden können, wird die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen Architektenvertrag zur Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss vorzubereiten. Aus dem Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen der Stadt werden auf den Investitionskostenzuschuss angerechnet.

 

5.      Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Gründungskosten der GmbH trägt die Stadt.

 

6.      Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-, 2 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-, 2 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen

   
    20.12.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

1. Beschluss:

„1.        In der Stadt Erkelenz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit dem Namen „Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe

-                      Organisation von Kulturveranstaltungen in der Stadt Erkelenz

-                      Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz

gegründet.

 

2.         Alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist die Stadt Erkelenz. Die Beschlussfassung über die Kulturarbeit und Art und Weise des Umbaus der Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien der Stadt Erkelenz vorbehalten.

 

3.   -     Die bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage in die GmbH eingebracht.

 

4.      Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz erhält den Auftrag, die bisherige Stadthalle nach Vorgabe durch die politischen Gremien umzubauen und erhält hierzu einen Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der Gesamtbaukosten. Damit kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden können, wird die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen Architektenvertrag zur Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss vorzubereiten. Aus dem Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen der Stadt werden auf den Investitionskostenzuschuss angerechnet.

 

5.     Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Gründungskosten der GmbH trägt die Stadt.

 

6.      Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“

 

Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

 

 

2. Beschluss:

 „Neben dem Bürgermeister als Vorsitzendem der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz werden hiermit folgende weitere stimmberechtigte Mitglieder bestellt:

 

1. Ratsherr Krahe

2. Ratsherr Steingießer

3. Ratsherr Merkens

4. Ratsherr Muckel

5. Ratsfrau Schaaf

6. Ratsfrau Wolters

7. Ratsherr Fellmin

8. Ratsherr Littfinski

9. Ratsherr Dederichs.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

 

Ratsherr Musch spricht sich gegen die Besetzung aus, weil Vereine und Verbände nicht ausreichend repräsentiert seien.

 

Ö 9     Angelegenheiten aus der 17. Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 09.11.2006      
Ö 9.1  
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2005 einschließlich eines Lageberichtes  
Enthält Anlagen
A 66/139/2006  
Ö 10     Angelegenheit/en aus der 18. Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 14.12.2006      
Ö 10.1  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2007 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht  
Enthält Anlagen
A 20/063/2006  
Ö 10.2  
Feststellung des Finanzplanes für die Jahre 2006 - 2010  
Enthält Anlagen
A 20/064/2006  
Ö 11  
Bestellung eines stv. Mitgliedes für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH  
A 10/503/2006  
Ö 12  
Würdigung der Verdienste des verstorbenen Herrn Ulrich O. Dahlke um die Stadt Erkelenz durch Benennung eines Platzes als "Ulrich-O.-Dahlke-Platz"  
A 10/478/2006  
Ö 13  
1. Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003  
Enthält Anlagen
A 60/036/2006  
Ö 14  
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung  
Enthält Anlagen
A 60/037/2006  
Ö 15  
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 30/047/2006  
Ö 16  
Erlass einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/058/2006  
Ö 17  
Feststellung des Jahresabschlusses 2005 des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/059/2006  
Ö 18  
Feststellung des Jahresabschlusses 2005 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/061/2006  
Ö 19  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 30.08.2006 bis 25.10.2006  
Enthält Anlagen
A 20/060/2006  
Ö 20  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 26.10.2006 bis 29.11.2006  
Enthält Anlagen
A 20/067/2006  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 4.2     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)      
N 5.2     (nichtöffentlich)