A) Beschlussentwurf (zur Bestimmung der Anzahl der Stellvertreter/innen):
„Es sind ……. ehrenamtliche Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen des hauptamtlichen Bürgermeisters respektive der hauptamtlichen Bürgermeisterin nach den Vorgaben des § 67 GO NRW zu wählen.“
B) Geheime Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter:
Es sind folgende Verfahrens- bzw. Ablaufschritte zu beachten:
- Abfrage und Feststellung der Wahlvorschläge (Listen)
- Vorbereitung der Stimmzettel
- Bestimmung der Stimmzähler/innen durch den Rat
- Durchführung der geheimen Abstimmung
- Auszählung des Ergebnisses durch die Stimmzähler/innen
- Zuteilung der Höchstzahlen auf die Wahlvorschläge (Listen)
(Erste/r Stellvertreter/in ist dabei, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die höchste Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.)
- Feststellung des Ergebnisses durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende
- Eventuell Stichwahl gem. § 67 GO NRW
- Eventuell Losentscheid gem. § 67 GO NRW
- Frage nach der Annahme der Wahl an die Gewählten
Beschlussentwurf (zur Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen):
„Vom Rat der Stadt Erkelenz wurden gemäß § 67 GO NRW bei der Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen folgende Stimmen abgegeben:
Für den Wahlvorschlag A: …… Stimmen
Für den Wahlvorschlag B: …… Stimmen
Für den Wahlvorschlag C: …… Stimmen
Nach dem D’Hondt’schen Höchstzahlverfahren ermittelt sich die erste, zweite
u. s. w. Höchstzahl wie folgt:
Erste Höchstzahl ……….. entfällt auf den Wahlvorschlag …..
Zweite Höchstzahl ……… entfällt auf den Wahlvorschlag …..
Dritte Höchstzahl ……….. entfällt auf den Wahlvorschlag …..
Dementsprechend wurden zum bzw. zur stellvertretenden Bürgermeister/in der Stadt Erkelenz gewählt
Erste/r stellvertretende/r Bürgermeister/in
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Zweite/r stellvertretende/r Bürgermeister/in
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