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Tatbestand: Die Stadt Erkelenz entsendet ein Mitglied in den Regionalen Beirat des Zweckverbandes des Aachener Verkehrsverbundes.
Bisher ist Ratsherr Peter London entsandt. Als dessen Verhinderungsvertreter wurde Ratsherr Klaus Füßer bestellt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Zum Vertreter der Stadt Erkelenz für den Regionalen Beirat des Zweckverbandes des Aachener Verkehrsverbundes wird hiermit als Mitglied benannt …………………...
Verhinderungsvertreter/in ist ……………………. als persönliche(r) Vertreter/in.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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