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Vorlage - A 10/052/2020  

 
 
Betreff: Gesellschafterversammlung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.11.2020 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit E-Mail vom 19. Oktober 2020 teilt der Geschäftsführer der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) mit, dass die Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung der KWH nach den Kommunalwahlen neu zu wählen sind.

 

Ausgehend von den Regelungen des Gesellschaftervertrages KWH sind folgende Neudispositionen zu treffen:

 

Für die Gesellschafterversammlung hat jede Stadt und Gemeinde einen Vertreter/eine Vertreterin zu benennen.

 

Außerdem hat jeder Gesellschafter eine Person oder auch mehrere Personen zu benennen, die den Gesellschafter im Falle der Verhinderung seines Vertreters/seiner Vertreterin in der Gesellschafterversammlung vertreten kann bzw. können.

 

Die Wahl des Vertreters/der Vertreterin sowie des Verhinderungsvertreters/der Verhinderungsvertreterin erfolgt unmittelbar durch den Stadtrat.

 

Bisher gehörte der Gesellschafterversammlung der KWH für die Stadt Erkelenz Ratsherr Jürgen Simon an. Als dessen Verhinderungsvertreter war Ratsherr Thomas Eickels bestellt.

 

Es liegt ein Besetzungsvorschlag vor, zum Vertreter der Stadt Erkelenz Ratsmitglied Jürgen Simon und als dessen Verhinderungsvertretung in folgender Reihenfolge zu bestellen: 1. Ratsherr Hans Dieter Vasters; 2. Ratsherr Peter London.

 

Es wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Wahlbeschluss zu fassen.

 

Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf:

„Zum Vertreter der Stadt Erkelenz in der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH wird hiermit Ratsherr Jürgen Simon bestellt.

 

Als Verhinderungsvertretung für Ratsherrn Jürgen Simon werden hiermit in folgender Reihenfolge bestellt: 1. Ratsherr Hans Dieter Vasters; 2. Ratsherr Peter London.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.