Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz wurde bislang im Regionalbeirat der NEW AG (zuletzt aufgrund Verlängerungsbeschluss des Rates vom 11.12.2019) vertreten durch:
Wenn mehr als ein Mitglied für einen Beirat durch den Rat zu benennen ist, so greift die Vorschrift des § 113 Absatz 1 GO NRW, wonach der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin zu den benennenden Mitgliedern gehören muss.
Der freie Sitz (neben dem Sitz für den Bürgermeister) würde bei einer Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer, so wie sie vom Gesetz vorgesehen ist (soweit kein einheitlicher Wahlvorschlag vorliegen würde), nach aller Voraussicht auf die CDU-Fraktion entfallen.
Zuständig für die Beschlussfassung bzw. Wahl ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Der Rat der Stadt Erkelenz bestellt hiermit folgende Mitglieder für den Regionalbeirat der NEW-AG:
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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