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Vorlage - A 10/065/2020  

 
 
Betreff: Zuschüsse zur Anschaffung mobiler Endgeräte für kommunale Mandatsträger/innen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.11.2020 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Den Ratsmitgliedern und ordentlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern wurde in der vergangenen Wahlperiode (2014 bis 2020) ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro je Mitglied für die Anschaffung mobiler Endgeräte gewährt. Die Vertreter der freien Träger und die beratenden Mitglieder nach Jugendamtssatzung und AG-KJHG im Jugendhilfeausschuss, die beratenden Mitglieder im Schulausschuss (Vertreter der Lehrerschaft/Kirche) sowie die sachkundigen Bürger/innen in den Bezirksausschüssen wurden von dieser Regelung ausgenommen.

 

Die Bezuschussung erfolgte neben den nach § 14 der Hauptsatzung den Fraktionen und Einzelratsmitgliedern gewährten Zuwendungen an die Fraktionen, die die Zuschüsse dann ihre jeweiligen Mitglieder weitergeleitet haben. Eine unmittelbare Bezuschussung an die Ratsmitglieder und ordentlichen sachkundigen Bürger/innen war und ist nicht möglich, da dies einer Erhöhung der gesetzlich festgelegten Entschädigungssätze nach der Entschädigungsverordnung entsprechen würde.

 

Mit der geplanten Bezuschussung sollte ein Anreiz geschaffen werden, sich ein entsprechendes mobiles Endgerät anzuschaffen und somit zukünftig grundsätzlich auf Papierausdrucke (Einladungen, Sitzungsvorlagen etc.) verzichten zu können.

 

Auf Wunsch der im Rat vertretenen Fraktion soll auch in der neuen Wahlperiode (2020 bis 2025) eine entsprechende Bezuschussung in Höhe von 150,00 Euro erfolgen. Die Gewährung des Zuschusses soll auch nur dann erfolgen, wenn eine entsprechende Erklärung abgegeben wird, dass zukünftig auf die Übersendung einer Einladung in Papierform verzichtet wird und die Einladung ausschließlich per E-Mail erfolgt.

 

Der Verzicht auf die schriftliche Einladung kann bereits nach Beschlussfassung erfolgen. Die Zuschüsse werden dann erstmalig nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 ausgezahlt. Entsprechende Vordrucke (Verzicht auf schriftliche Einladungen) werden zur Verfügung gestellt.


Beschlussentwurf:

„1. Den Ratsmitgliedern und ordentlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern soll - wie in der Beschlussvorlage dargestellt - zur Anschaffung mobiler Endgeräte für die Wahlperiode 2020 - 2025 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro gewährt werden, der über die Fraktionen abgewickelt wird. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der Mandatsträger bzw. die Mandatsträgerin, der bzw. die einen Zuschuss für die Anschaffung eines mobilen Endgerätes erhält, zukünftig auf die Übersendung der Einladungen zu den Sitzungen des Rates der Stadt Erkelenz und seiner Ausschüsse auf dem Postweg verzichtet und anstelle einer schriftlichen Einladung die Einladung per E-Mail erhält.

 

2. Ein entsprechender Ansatz für das Haushaltsjahr 2021 und die Folgejahre der laufenden Wahlperiode ist entsprechend beim Produktsachkonto 010100.549200 (Fraktionszuwendungen) einzuplanen.“


Finanzielle Auswirkungen:

150,00 Euro je Mandatsträger/in (Ratsmitglieder + sachkundige Bürger/innen).