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Vorlage - A 10/064/2020  

 
 
Betreff: Delegiertenbestellung für den Gemeindekongress 2021 des Städte- und Gemeindebundes NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.11.2020 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz ist Mitglied des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW). Gemäß Terminankündigung des StGB NRW vom 17.06.2020 soll die 23. Mitgliederversammlung (Gemeindekongress 2021) am 10.03.2021 stattfinden.

 

Gemäß der Satzung des StGB NRW stehen der Stadt Erkelenz insgesamt 7 Delegiertensitze zu.

 

Aufgrund § 63 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) gilt für die Vertretung der Gemeinden in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO NRW. Aufgrund § 113 Absatz 2 GO NRW muss der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin, sofern mehr als ein Vertreter bzw. mehr als eine Vertreterin für ein solches Gremium zu bestellen sind, dazugehören. Der Bürgermeister kann für sich eine Vertretung in Person eines bzw. einer Bediensteten der Stadt Erkelenz benennen, der bzw. die seinen Gremiensitz einnehmen würde.

 

Im konkreten Fall bedeutet dies, dass somit von den 7 Delegiertensitzen einer vom Bürgermeister eingenommen wird und die weiteren 6 Sitze den Fraktionen zustehen.

 

Diese 6 Sitze sind durch einen einheitlichen Wahlvorschlag bzw. nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu vergeben. Die aktuelle Zusammensetzung des neu gewählten Rates lässt hierzu als Richtschnur für die Einreichung eines einheitlichen Wahlvorschlags folgende Berechnung als Prognose zu:

 

Fraktion

Gesamtsitzzahl x Listenstimmzahl dividiert durch Gesamtstimmzahl

Quote

Somit Sitze nach …

ganzen Zahlenwerten

höchsten

Zahlenbruch-werten (Nachkomma-stellen)

Insgesamt somit …

CDU

6 x 21 / 50

= 2,520

2

1

3

B 90 / Die Grünen

6 x 14 / 50

= 1,680

1

1

2

SPD

6 x   5 / 50

= 0,600

0

1

1

FDP

6 x   3 / 50

= 0,360

0

0

0

Bürgerpartei e. V.

6 x   3 / 50

= 0,360

0

0

0

FW-UWG

6 x   3 / 50

= 0,360

0

0

0

nachrichtlich:

DIE LINKE[1]

---

---

---

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Bei einer entsprechenden Verhältniswahl unter den Voraussetzungen, dass alle Fraktionen eine eigene Wahlvorschlagsliste abgeben, alle Ratsmitglieder an der Abstimmung teilnehmen und darüber hinaus diese auch jeweils für die eigene Fraktionsliste stimmen würden, würden die CDU 3 Sitze, Bündnis 90 / Die Grünen 2 Sitze und die SPD-Fraktion 1 Sitz erhalten.

 

Gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 GO NRW wäre, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt hätten, der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder für die Annahme des einheitlichen Wahlvorschlags ausreichend.

 

Sollte ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommen bzw. nicht einstimmig angenommen werden, so wäre nach § 50 Absatz 3 GO NRW zu verfahren, wo es hierzu heißt:

 

„Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“


[1] DIE LINKE hat im aktuellen Stadtrat nur 1 Ratsmitglied und keinen Fraktionsstatus.


Beschlussentwurf:

„1. Gemäß § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW wird hiermit Bürgermeister Stephan Muckel als Delegierter zur 23. Mitgliederversammlung des StGB NRW (Gemeindekongress 2021) entsandt.

 

2. Als weitere Delegierte werden hiermit bestellt:

 

a)    

b)    

c)    

d)    

e)    

f)                           .“


Finanzielle Auswirkungen:

Reisekostenerstattungen nach Reisekostenrecht.