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Tatbestand: Gemäß in der konstituierenden Sitzung des Rates zur Tagesordnung stehender Änderung des § 11 der Hauptsatzung wäre nun – soweit ein entsprechender Beschluss für eine solche Änderung gefasst worden ist – über die konkrete Ausschussbildung des neuen Rates zu beschließen.
Folgende Ausschussbildung (einschließlich Partnerschaftskomitee) wird nach entsprechender Abstimmung in der INFO-Runde am 05.10.2020 vorgeschlagen (mit Vergleichsdarstellung der bisherigen Ausschussstruktur):
Die INFO-Runde hat sich gleichzeitig über die Zahl der ordentlichen Mitglieder der Ausschüsse geeinigt.
Auch haben sich die Teilnehmer*innen der INFO-Runde darauf verständigt, dass die Ausschüsse in eigener Souveränität Arbeitskreise bilden können. Hierüber wären dann eigenständige Beschlüsse der betroffenen Ausschüsse zu fassen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. [1] Dem Hauptausschuss sind auch nach alter Fassung des § 11 der Hauptsatzung die Zuständigkeiten des Finanzausschusses übertragen. Beschlussentwurf: „1. Der Rat bildet folgende Ausschüsse:
a) Haupt- und Finanzausschuss (HaFi), 16 ordentliche Mitglieder zuzüglich Bürgermeister. b) Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung (SWVD), 17 ordentliche Mitglieder. c) Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt (BBKU), 17 ordentliche Mitglieder. d) Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge, 17 ordentliche Mitglieder. e) Ausschuss für Generationen und Soziales (GeSo), 17 ordentliche Mitglieder. f) Ausschuss für Schule, Kultur und Sport (SKS), 17 ordentliche Mitglieder (zuzüglich für die Angelegenheiten nach dem Schulgesetz als beratende Mitglieder vom Rat zu bestellende Vertreter/innen der Lehrerschaft sowie ebenfalls jeweils ein vom Rat zu bestellendes beratendes Mitglieder der evangelischen und der katholischen Kirche). g) Jugendhilfeausschuss, 15 ordentliche Mitglieder, davon 6 Mitglieder aus den Reihen der Vertreter/innen der freien Jugendhilfe.[1] h) Personalausschuss, 11 ordentliche Mitglieder. i) Rechnungsprüfungsausschuss, 11 ordentliche Mitglieder. j) Wahlprüfungsausschuss, 17 ordentliche Mitglieder.
2. Der Rat bildet aufgrund § 11 Absatz 2 der Hauptsatzung (neue Fassung) ein Partnerschaftskomitee (17 ordentliche Mitglieder).
3. Die Zuständigkeitsordnung ist entsprechend anzupassen.
4. Die Bildung der Bezirksausschüsse nach § 12 der Hauptsatzung wird von dieser Beschlussfassung nicht berührt.“ [1] Hinzu kommen zur Komplementierung die beratenden Mitglieder, die allerdings nicht vom Rat zu bestellen sind. Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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