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Vorlage - A 10/048/2020  

 
 
Betreff: Hermann-Josef-Stiftung - Kuratorium
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.11.2020 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Gemäß § 14 Buchstabe c) der Satzung der Hermann-Josef-Stiftung nehmen zwei Vertreter/innen des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teil.

 

Bisher waren hierfür als Vertreter RH Steingießer und RF Schirrmeister-Heinen benannt.

 

Der Bürgermeister ist gemäß § 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Stiftungssatzung Vorsitzender dieses Gremiums; als „geborener Vorsitzender“ zählt der von ihm eingenommene Sitz nicht zu den beiden zu besetzenden beratenden Sitzen gemäß § 14 Buchstabe c).

 

Soweit kein einheitlicher Wahlvorschlag für die Besetzung der beiden beratenden Sitze eingebracht werden sollte, müsste die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren ‚Hare-Niemeyer‘ erfolgen.

 

Die Sitzverhältnisse des neuen Rates weisen darauf hin, dass im vorliegenden Fall folgende Sitzverteilung zu erwarten stände:

 

CDU:   1 Sitz

B 90/Die Grünen: 1 Sitz

 

Zuständig für die Beschlussfassung bzw. Wahl ist der Rat der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf:

„Der Rat der Stadt Erkelenz bestellt hiermit folgende beratende Mitglieder für das Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung:

 

Beratendes Mitglied

 

RM …….

 

RM …….

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.