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Tatbestand: Gemäß § 14 Buchstabe c) der Satzung der Hermann-Josef-Stiftung nehmen zwei Vertreter/innen des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teil.
Bisher waren hierfür als Vertreter RH Steingießer und RF Schirrmeister-Heinen benannt.
Der Bürgermeister ist gemäß § 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Stiftungssatzung Vorsitzender dieses Gremiums; als „geborener Vorsitzender“ zählt der von ihm eingenommene Sitz nicht zu den beiden zu besetzenden beratenden Sitzen gemäß § 14 Buchstabe c).
Soweit kein einheitlicher Wahlvorschlag für die Besetzung der beiden beratenden Sitze eingebracht werden sollte, müsste die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren ‚Hare-Niemeyer‘ erfolgen.
Die Sitzverhältnisse des neuen Rates weisen darauf hin, dass im vorliegenden Fall folgende Sitzverteilung zu erwarten stände:
CDU: 1 Sitz B 90/Die Grünen: 1 Sitz
Zuständig für die Beschlussfassung bzw. Wahl ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Der Rat der Stadt Erkelenz bestellt hiermit folgende beratende Mitglieder für das Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung:
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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