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Vorlage - A 10/050/2020  

 
 
Betreff: Kreissparkasse Heinsberg - Zweckverbandsversammlung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.11.2020 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz entsendet in die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Heinsberg fünf Vertreterinnen bzw. Vertreter.

 

Aufgrund der Bestimmung des § 113 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) muss der hauptamtliche Bürgermeister / die hauptamtliche Bürgermeisterin oder ein/e von ihm/ihr bestellte(r) Bedienstete(r) der Stadt dazu zählen.

 

Die vier anderen Vertreterinnen und Vertreter sind durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer – jedenfalls dann, wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag, den sowohl das Gesetz als auch der Innenminister empfehlen, vorliegen sollte – zu wählen.


Beschlussentwurf:

„Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder der Stadt Erkelenz für die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Heinsberg entfallen auf die Vorschlagsliste der

 

FRAKTION/LISTE

ANZAHL DER STIMMEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der

 

FRAKTION/LISTE

SITZE

STELLV. SITZE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:

 

LFD. Nr.

MITGLIED

PERSÖNLICHE(R) VERTRETER/IN

01

 

 

02

 

 

03

 

 

04

 

 

Ferner wird aufgrund § 113 Absatz 2 GO NRW bestellt:

05

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.