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Tatbestand: Mit E-Mail vom 19. Oktober 2020 teilt der Geschäftsführer der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) mit, dass die Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Gesellschafter im Aufsichtsrat der KWH nach den Kommunalwahlen neu zu wählen sind.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nicht unmittelbar durch den Stadtrat, sondern durch die Gesellschafterversammlung der KWH. Auf die einschließlich der Gemeinde Niederkrüchten insgesamt 11 Städte und Gemeinden (Gesellschafter) entfallen insgesamt nur 7 Aufsichtsratssitze.
Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages ist allerdings hiervon ein Sitz für die Stadt Erkelenz reserviert und durch diese ein Besetzungsvorschlag einzureichen.
Für das vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied ist ein persönlicher Vertreter / eine persönliche Vertreterin zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung der KWH von der Stadt Erkelenz vorzuschlagen.
Bisher gehörte dem Aufsichtsrat der KWH für die Stadt Erkelenz Ratsherr Klaus Steingießer an. Sein persönlicher Vertreter war Ratsherr Peter London.
Es liegt ein Besetzungsvorschlag vor, zur Vertreterin der Stadt Erkelenz Ratsfrau Sabine Rosen und als deren persönlichen Vertreter den Ratsherrn Markus Conen zu bestellen.
Es wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Wahlbeschluss zu fassen.
Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Zur Vertreterin der Stadt Erkelenz im Aufsichtsrat der Kreiswerke Heinsberg GmbH wird hiermit der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH
Ratsfrau Sabine Rosen
und als deren persönlicher Vertreter
Ratsherr Markus Conen
zur dortigen Bestellung vorgeschlagen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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