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Vorlage - A 10/046/2020  

 
 
Betreff: Benennung der Ausschussvorsitzenden bzw. Durchführung des Zugreifverfahrens
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.11.2020 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Im § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es:

 

Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. …“

 

Anmerkungen:

 

Der Bürgermeister ist geborener Vorsitzender des Hauptausschusses (§ 57 Absatz 3 GO NRW). Sein/e Stellvertreter/in als Vorsitzender des Hauptausschusses wird vom Hauptausschuss aus dessen Mitte gewählt. – Der Hauptausschussvorsitz wird beim Zugreifverfahren auf die anderen Ausschussvorsitze nicht angerechnet.

 

Der Jugendhilfeausschuss bestimmt in eigener Zuständigkeit seinen Ausschussvorsitz.

 

Der Wahlausschussvorsitz wird nach dem Kommunalwahlgesetz durch den Wahlleiter/die Wahlleiterin und dessen/deren Stellvertreter/in im Amt als Wahlleiter/in ausgeübt, unterliegt ebenfalls nicht dem Zugreifverfahren.

 

Schließlich bestimmt die Gemeindeordnung bezüglich der Bezirksausschüsse, dass diese ihre Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden aus den Reihen der ihnen jeweils angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder selbst durch Wahl bestimmen.

 

Tabelle der Höchstzahlen der einzelnen Fraktionen

 

Sitzzahl dividiert durch …

CDU

SPD

B 90/Grüne

FDP

Bürgerpartei

FW-UWG

 

Sitze

Rang

Sitze

Rang

Sitze

Rang

Sitze

Rang

Sitze

Rang

Sitze

Rang

1

21

1

5

7

14

2

3

 

3

 

3

 

2

10,5

3

2,5

 

7

4/5 (Los)

1,5

 

1,5

 

1,5

 

3

7

4/5 (Los)

1,66

 

4,66

8

1

 

1

 

1

 

4

5,25

6

1,25

 

3,5

10/11 (Los)

0,75

 

0,75

 

0,75

 

5

4,2

9

1,0

 

2,8

 

0,6

 

0,6

 

0,6

 

6

3,5

10/11 (Los)

2,33

 

2,33

 

0,5

 

0,5

 

0,5

 

 

Es können Listenverbindungen unter den Fraktionen eingegangen werden. Dann würden die vorgenannten Höchstzahlen neu zu berechnen sein.

 

Zuzugreifen ist auf die nachfolgend genannten Ausschussvorsitze / stellv. Ausschussvorsitze:

 

A)    Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

B)    Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

C)    Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

D)    Ausschuss für Generationen und Soziales:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

E)    Ausschuss für Schule, Kultur und Sport:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

F)     Personalausschuss:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

G)   Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

H)    Wahlprüfungsausschuss:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

I)       Partnerschaftskomitee (kein Ratsausschuss):

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

 

Kein Beschlussentwurf.

 

Anmerkung: Es ist kein Beschluss zu fassen. Die Fraktionen einigen sich auf die Verteilung der Ausschussvorsitze oder sie greifen im Zugreifverfahren nach d’Hondt auf die jeweils noch freien Ausschussvorsitze zu.


 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.