Bürgerinformationssystem
Beschluss: „1. Der Rat bildet folgende Ausschüsse:
a) Haupt- und Finanzausschuss (HaFi), 16 ordentliche Mitglieder zuzüglich Bürgermeister. b) Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung (SWVD), 17 ordentliche Mitglieder. c) Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt (BBKU), 17 ordentliche Mitglieder. d) Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge, 17 ordentliche Mitglieder. e) Ausschuss für Generationen und Soziales (GeSo), 17 ordentliche Mitglieder. f) Ausschuss für Schule, Kultur und Sport (SKS), 17 ordentliche Mitglieder (zuzüglich für die Angelegenheiten nach dem Schulgesetz als beratende Mitglieder vom Rat zu bestellende Vertreter/innen der Lehrerschaft sowie ebenfalls jeweils ein vom Rat zu bestellendes beratendes Mitglieder der evangelischen und der katholischen Kirche). g) Jugendhilfeausschuss, 15 ordentliche Mitglieder, davon 6 Mitglieder aus den Reihen der Vertreter/innen der freien Jugendhilfe. h) Personalausschuss, 11 ordentliche Mitglieder. i) Rechnungsprüfungsausschuss, 11 ordentliche Mitglieder. j) Wahlprüfungsausschuss, 17 ordentliche Mitglieder.
2. Der Rat bildet aufgrund § 11 Absatz 2 der Hauptsatzung (neue Fassung) ein Partnerschaftskomitee (17 ordentliche Mitglieder).
3. Die Zuständigkeitsordnung ist entsprechend anzupassen.
4. Die Bildung der Bezirksausschüsse nach § 12 der Hauptsatzung wird von dieser Beschlussfassung nicht berührt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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