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Tatbestand: Als Mitglied der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG) entsendet die Stadt Erkelenz drei Mitglieder in die Gesellschafterversammlung dieser Gesellschaft.
Bisher waren Ratsherr Dr. Schiefer (mit persönlichem Vertreter Ratsherrn Altmann), Ratsherr Spalink (mit persönlichem Vertreter Ratsherr Kehren) sowie Ratsfrau Schroer (mit Vertreterin Ratsfrau Meurer) in die Gesellschafterversammlung der WFG entsandt.
Der oder die hauptamtliche Bürgermeister/in ist hierbei nicht aufgrund der Regelung des § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zu berücksichtigen, da diese(r) bereits als geborenes Mitglied der Gesellschafterversammlung angehört.
Wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag eingebracht würde, müsste auch hier die Sitzverteilung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer ermittelt werden.
Zuständig für die Beschlussfassung bzw. eine Wahl ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Stadt Erkelenz für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG Heinsberg) entfielen auf die Vorschlagsliste der
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der
Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zur Entsendung in die Gesellschafterversammlung der WFG Heinsberg gewählt:
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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