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Tagesordnung - 15. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 15. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 13.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Informationen über Sitzungen (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 20.11.2006      
Ö 3.1  
Erste Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 30/046/2006  
Ö 3.2  
Erste Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/007/2006  
Ö 3.3  
Neubau einer zentralen Grün- und Wertstoffannahmestelle in Erkelenz, Ferdinand-Clasen-Straße hier: Festlegung der Betriebsdaten  
A 60/035/2006  
Ö 3.4  
Zukünftige Nutzung der städtischen Liegenschaften "Bauxhof"  
A 50/009/2006  
Ö 4  
Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.11.2006      
Ö 4.1     (nichtöffentlich)      
Ö 4.2  
Feststellung der Jahresrechnung 2005 gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 GO NRW      
Ö 4.3  
Entlastung des Bürgermeisters für seine Haushaltsführung im Jahr 2005 gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NRW      
Ö 5  
Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Schulausschusses am 04.12.2006      
Ö 5.1  
Offener Ganztag im Primarbereich
A 40/106/2006  
Ö 5.2  
Änderung der Schulbezirkssatzung  
Enthält Anlagen
A 40/107/2006  
Ö 5.3  
Namensänderung der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte  
A 40/108/2006  
Ö 5.4  
Erweiterung der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte  
A 40/109/2006  
Ö 5.5  
Errichtung einer Gesamtschule im Schulverbund  
A 40/110/2006  
Ö 5.6  
Entsendung von VertreterInnen des Schulträgers in die Schulkonferenzen  
A 40/111/2006  
Ö 6  
Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 07.12.2006      
Ö 6.1  
Gründung einer Kultur GmbH  
. II/003/2006  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

„1.       In der Stadt Erkelenz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit dem Namen „Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe

 

-                      Organisation von Kulturveranstaltungen in der Stadt Erkelenz

-                      Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz

 

gegründet.

 

2.            Alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist die Stadt            Erkelenz. Die Beschlussfassung über die Kulturarbeit und Art und Weise     des Umbaus der Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien     der Stadt Erkelenz vorbehalten.

 

1.            Die bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage in die GmbH eingebracht.

 

2.            Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz erhält den Auftrag, die bisherige Stadthalle nach Vorgabe durch die politischen Gremien umzubauen und erhält hierzu einen Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der Gesamtbaukosten. Damit kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden können, wird die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen Architektenvertrag zur Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss vorzubereiten. Aus dem Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen der Stadt werden auf den Investitionskostenzuschuss angerechnet.

 

3.            Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Gründungskosten der GmbH trägt die Stadt.

 

4.            Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“

   
    07.12.2006 - Ausschuss für Kultur und Sport
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

„1.       In der Stadt Erkelenz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit dem Namen „Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe

 

-                      Organisation von Kulturveranstaltungen in der Stadt Erkelenz

-                      Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz

 

gegründet.

 

2.            Alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist die Stadt            Erkelenz. Die Beschlussfassung über die Kulturarbeit und Art und Weise     des Umbaus der Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien     der Stadt Erkelenz vorbehalten.

 

1.            Die bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage in die GmbH eingebracht.

 

2.            Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz erhält den Auftrag, die bisherige Stadthalle nach Vorgabe durch die politischen Gremien umzubauen und erhält hierzu einen Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der Gesamtbaukosten. Damit kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden können, wird die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen Architektenvertrag zur Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss vorzubereiten. Aus dem Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen der Stadt werden auf den Investitionskostenzuschuss angerechnet.

 

3.            Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Gründungskosten der GmbH trägt die Stadt.

 

4.            Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen

 

   
    13.12.2006 - Hauptausschuss
    Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

Beschluss (als Empfehlung an Rat)

„1.       In der Stadt Erkelenz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit dem Namen „Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe

 

-                      Organisation von Kulturveranstaltungen in der Stadt Erkelenz

-                      Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz

 

gegründet.

 

2.            Alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist die Stadt            Erkelenz. Die Beschlussfassung über die Kulturarbeit und Art und Weise     des Umbaus der Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien     der Stadt Erkelenz vorbehalten.

 

3.      Die bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage in die GmbH eingebracht.

 

4.      Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz erhält den Auftrag, die bisherige Stadthalle nach Vorgabe durch die politischen Gremien umzubauen und erhält hierzu einen Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der Gesamtbaukosten. Damit kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden können, wird die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen Architektenvertrag zur Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss vorzubereiten. Aus dem Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen der Stadt werden auf den Investitionskostenzuschuss angerechnet.

 

5.      Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Gründungskosten der GmbH trägt die Stadt.

 

6.      Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-, 2 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-, 2 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen

   
    20.12.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

1. Beschluss:

„1.        In der Stadt Erkelenz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nach aufsichtsrechtlicher Anzeige eine GmbH mit dem Namen „Kultur GmbH der Stadt Erkelenz“ und der Aufgabe

-                      Organisation von Kulturveranstaltungen in der Stadt Erkelenz

-                      Errichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz

gegründet.

 

2.         Alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist die Stadt Erkelenz. Die Beschlussfassung über die Kulturarbeit und Art und Weise des Umbaus der Stadthalle bleiben den zuständigen politischen Gremien der Stadt Erkelenz vorbehalten.

 

3.   -     Die bisherige Stadthalle wird als Stammeinlage in die GmbH eingebracht.

 

4.      Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz erhält den Auftrag, die bisherige Stadthalle nach Vorgabe durch die politischen Gremien umzubauen und erhält hierzu einen Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent der Gesamtbaukosten. Damit kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden können, wird die Verwaltung beauftragt, den hierfür notwendigen Architektenvertrag zur Beschlussfassung für den Bau- und Werksausschuss vorzubereiten. Aus dem Architektenvertrag folgende finanzielle Verpflichtungen der Stadt werden auf den Investitionskostenzuschuss angerechnet.

 

5.     Die Stadt Erkelenz stellt in den jeweiligen Haushaltsjahren einen finanziellen Zuschuss für die Kulturarbeit in Höhe der ersparten Personalkosten des bisherigen Amtsleiters des Amtes 40 sowie der tatsächlichen Ausgaben im Kulturbereich mithin rund 125.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Gründungskosten der GmbH trägt die Stadt.

 

6.      Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz wird der jeweilige Kulturdezernent der Stadt Erkelenz. Die Gesellschafterversammlung besteht aus 10 Personen. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Bürgermeister. Der jeweilige Kämmerer der Stadt Erkelenz wird beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung.“

 

Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

 

 

2. Beschluss:

 „Neben dem Bürgermeister als Vorsitzendem der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz werden hiermit folgende weitere stimmberechtigte Mitglieder bestellt:

 

1. Ratsherr Krahe

2. Ratsherr Steingießer

3. Ratsherr Merkens

4. Ratsherr Muckel

5. Ratsfrau Schaaf

6. Ratsfrau Wolters

7. Ratsherr Fellmin

8. Ratsherr Littfinski

9. Ratsherr Dederichs.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

 

Ratsherr Musch spricht sich gegen die Besetzung aus, weil Vereine und Verbände nicht ausreichend repräsentiert seien.

 

Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen  
Enthält Anlagen
A 40/104/2006  
Ö 6.3  
Eintragung des Baudenkmales Haus Krapoll, Jackerather Straße 8  
A 63/069/2006  
Ö 6.4  
Eintragung des Baudenkmales Oestricher Straße 16  
A 63/070/2006  
Ö 7  
Angelegenheit/en aus der 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 12.12.2006      
Ö 7.1  
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) hier: Feststellungsbeschluss  
A 61/067/2006  
Ö 7.2  
Bebauungsplan Nr. 0240.2 "Kreuzherrenpfad", Erkelenz-Bellinghoven hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/068/2006  
Ö 7.3  
Bebauungsplan Nr. 1300.1 "Schages Fahrt", Erkelenz-Venrath hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/069/2006  
Ö 8  
Betriebskosten der städtischen Beleuchtung, Antrag der Fraktion der Bürgerpartei vom 23.10.2006  
Enthält Anlagen
III/008/2006  
Ö 9  
1. Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 (Anmerkung: Der wesentliche Inhalt der Änderungen wurde den Fraktionen in einem gesonderten Anschreiben mitgeteilt. Eine Synopse der derzeit geltenden Bestimmungen mit den beabsichtigten Änderungen ist im Laufwerk L:\USERS\Fraktion\Friedhofsang.)  
Enthält Anlagen
A 60/036/2006  
Ö 10  
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung (Anmerkung: Der wesentliche Inhalt der Änderungen wurde den Fraktionen in einem gesonderten Anschreiben mitgeteilt. Die Friedhofsgebührenkalkulation ist im Laufwerk L:\USERS\Fraktion\Friedhofsang.)  
Enthält Anlagen
A 60/037/2006  
Ö 11  
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Erkelenz (Anmerkung: Fertig gestellte Straßen ab September 2005 werden für den öffentlichen Verkehr gewidmet.)  
Enthält Anlagen
A 30/047/2006  
Ö 12  
Benennung neu zu erstellender Straßen im Bereich des Bebauungsplanes 1300.1 "Schages Fahrt" in Erkelenz-Venrath (Anmerkung: Im Rahmen der Erschließung sind die neu zu erstellenden Straßen im Interesse einer guten Orientierung zu benennen. Der evtl. Berücksichtigung örtlicher Belange wurde durch die Beteiligung des BZA Keyenberg/Venrath Genüge getan.)  
Enthält Anlagen
A 30/049/2006  
Ö 13  
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III der Stadt Erkelenz (Anmerkung: Die Dienstzeit des bisherigen Stelleninhabers endet im Februar 2007.)  
A 30/048/2006  
Ö 14  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 26.10.2006 bis 29.11.2006  
Enthält Anlagen
A 20/067/2006  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 6.1     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 7.1     (nichtöffentlich)      
N 7.2     (nichtöffentlich)      
N 7.3     (nichtöffentlich)      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 8.1     (nichtöffentlich)