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Vorlage - III/008/2006  

 
 
Betreff: Betriebskosten der städtischen Beleuchtung, Antrag der Fraktion der Bürgerpartei vom 23.10.2006
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
13.12.2006 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Straßenbeleuchtung, Diagramme  

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Datum vom 23.10.2006 stellt die Fraktion der Bürgerpartei folgenden Antrag betreffend die Betriebskosten der städtischen Beleuchtung:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Energiekosten steigen unaufhörlich von Jahr zu Jahr. Diese Entwicklung geht auch an Erkelenz nicht vorüber. In der Vergangenheit und auch noch heute ist die frühe Abschaltung der Straßenbeleuchtung ein brisantes Thema in Erkelenzer Bevölkerung. Kosteneinsparungen wurden als Begründung angebracht.

Nun ist in Erkelenz mit dem Energielieferanten ein extrem langfristiger Stromliefervertrag im Rahmen der Übernahme der Anteile an der WLK für die städtische Beleuchtung abgeschlossen worden.

Die Bürgerpartei beantragt nun, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, langfristige Einsparpotenziale bei der städtischen Beleuchtung zu erarbeiten und auszuschöpfen. Hierzu gehören:

1. Überprüfbarkeit des laufenden Stromliefervertrages auf Rechtsgültigkeit und Kündbarkeit im Hinblick auf die unangemessen lange Vertragsbindung.

(Das Kartellamt hat in anderen Fällen die langfristigen Energielieferverträge die quasi zu Monopolstellungen einzelner Energielieferanten geführt hat, gerügt und es sind Laufzeiten von maximal 10 Jahren als „geeignet“ betrachtet worden, um einen wenn auch nur bescheidenen Wettbewerb zu ermöglichen.)

2. Überprüfung und Entwicklung eines kostenneutralen Umrüstungskonzeptes der Beleuchtung auf energiesparende Leuchtmittel zur langfristigen Entlastung des städtischen Haushaltes.“

 

Des weiteren wird ihn der Begründung des Antrages auf ein Contracting-Modell einer süddeutschen Firma verwiesen, welches bei der Gemeinde Peiting zur Anwendung kommt. Weiter heißt es:

 

„Der Vorreiterrolle der Gemeinde Peiting folgen die Gemeinden Hindelang, Sindelsdorf und die Stadt Kempten – hier wird zur Zeit die Umrüstung vorgenommen. Erkelenz könnte eine Vorreiterrolle in NRW übernehmen und langfristig von einem Einsparpotenzial von 200.000,-- bis 250.000,-- Euro pro Jahr profitieren und damit Handlungsspielräume im städtischen Haushalt zurückgewinnen.

Diesbezüglich soll in den zuständigen Ausschüssen der Stadt Erkelenz die zur Zeit in Peiting, Hindelang und Kempten tätige Firma Luretec GmbH & Co. KG aus Peiting Ihr Konzept zur Beratung vortragen.“

 

Grundsätzlich sind Vorschläge zur Senkung des Energieverbrauches und damit auch zur Kostenreduzierung zu begrüßen, sofern sie denn auch umsetzbar sind. Wie im Antrag richtig ausgeführt, sind im Zusammenhang mit dem Verkauf der WLK-Anteile unterschiedliche Verträge geschlossen worden. Hier sind insbesondere die Konzessionsverträge, der Stromliefervertrag zur Versorgung der städtischen Liegenschaften und der Straßenbeleuchtungsvertrag zu nennen. Die Konzessionsverträge  und der Straßenbeleuchtungsvertrag haben eine Laufzeit von 20 Jahren und sind rechtlich nicht zu beanstanden. Von daher erübrigt sich auch eine Überprüfbarkeit im Hinblick auf eine Kündigung. Der Stromliefervertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und verlängert sich bei Nichtkündigung jeweils um 1 Jahr.

 

Vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten und einem drohenden Haushaltssicherungskonzept hat die Verwaltung für das Jahr 2003 geänderte Schaltzeiten bei der Nachtbeleuchtung vorgeschlagen, denen der Rat der Stadt Erkelenz seinerzeit mit einem entsprechenden Beschluss gefolgt ist. Das Einsparbemühungen schon seit Jahren durchgeführt werden, zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass in Erkelenz schon im Jahre 1994  das Konzept der punktuellen Nachtbeleuchtung eingeführt wurde.

 

Der Straßenbeleuchtungsvertrag hat Gültigkeit ab dem 01.01.2003 und enthält u.a.  Regelungen im Zusammenhang mit der Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage, die der Stadt bereits seit dem Inkraftreten eine deutliche Summe im 6-stelligen Euro-Bereich an Ersparnissen gebracht hat. Bei Stromkosten von ca. 300.000,-- Euro im Jahr 2005 ist das im Antrag genannte Einsparpotenzial unseriös.

 

Zur Zeit werden im Stadtgebiet Erkelenz 6.774 Straßenbeleuchtungskörper betrieben. Davon stehen 6.405 Leuchten im Eigentum der West Energie und Verkehr GmbH und 369 Leuchten im Eigentum der Stadt Erkelenz. Bis zum Jahre 2003 befand sich die gesamte Straßenbeleuchtungsanlage im Eigentum der West. Der Straßenbeleuchtungsvertrag sieht vor, dass Beleuchtungskörper, die ab dem Jahr 2003 errichtet oder ausgetauscht werden, in das Eigentum der Stadt Erkelenz übergehen.  Selbstverständlich sind diese neuen Lampen mit Energiesparleuchten (Natriumdampflampen) und modernster Technik ausgestattet. Der sukzessive Eigentumsübergang an die Stadt Erkelenz wird sich in den nächsten 10 - 15 Jahren vollziehen.

 

Wie im Energiebericht 2005 ersichtlich, kann die Entwicklung der Energiekosten  sachlich nur zusammenhängend mit der Anzahl der Leuchten und damit auch dem tatsächlichen Stromverbrauch betrachtet werden. Aus der Anlage ist zu entnehmen,  dass das Einsparpotenzial im Jahre 2003 durch die Änderung der Schaltzeiten bei über 400.000 kw/h lag. Seitdem ist die Tendenz wieder leicht steigend. Das liegt vorrangig an der weiteren Erschließung von Baugebieten und damit der Erhöhung der Leuchtenanzahl, aber auch an den durch die Bezirksausschüsse herangetragenen Wünschen nach Veränderung der Nachtbeleuchtung durch Hinzuschaltung von weiteren Leuchten. Seit 2003 sind, wie bereits ausgeführt, 369 zusätzliche Leuchten installiert worden. Der Stromverbrauch ist aber im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Leuchten nur unwesentlich gestiegen und lag im Jahre 2005 bei rund 2.011.400 kw/h. Das sind über 150.000 kw/h weniger als im Jahr 1993 bei jetzt vorhandener deutlich größerer Anzahl von Leuchten.

 

Nach Rücksprache mit der Gemeinde Peiting beruht das dort durchgeführte Contracting-Modell auf der Grundlage einer befristeten Privatisierung zugunsten des Contractors. Dem steht die derzeitige vertraglich fixierte Eigentumskonstellation Stadt Erkelenz/West entgegen. Insofern ist eine Vorstellung des Konzeptes durch die Firma Luretec GmbH & Co. KG entbehrlich.

 

Technisch gesehen sind die Leuchten der Stadt Erkelenz auf dem neuesten Stand. Mit dem Eigentumsübergang auf die Stadt Erkelenz vollzieht sich in den nächsten 10 - 15 Jahren eine fast vollständige Erneuerung der Straßenbeleuchtungskörper. Eine langfristige Entlastung des städtischen Haushaltes ist nur durch eine Reduzierung der Anzahl der Leuchten oder durch geänderte Schaltzeiten erreichbar.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Antrag der Bürgerpartei auf Überprüfung des Straßenbeleuchtungsvertrages wird abgelehnt. Ein Umrüstungskonzept auf Basis eines Contracting-Modells ist nicht erforderlich. Die Vorstellung des Konzeptes durch die Firma Luretec GmbH & Co.KG ist daher entbehrlich.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Diagramm Stromverbrauch und Stromkosten Straßenbeleuchtung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Straßenbeleuchtung, Diagramme (12 KB)