Bürgerinformationssystem
Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Als stimmberechtigtes Mitglied in die nach § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG erweiterten Schulkonferenzen ist der Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter zu entsenden. 2. Es ist von der Möglichkeit, bis zu drei weitere VertreterInnen des Schulträgers zur beratenden Teilnahme in die erweiterten Schulkonferenzen zu entsenden, Gebrauch zu machen. Die drei Vertreter sind vom Rat der Stadt Erkelenz zu wählen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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