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Vorlage - A 63/070/2006  

 
 
Betreff: Eintragung des Baudenkmales Oestricher Straße 16
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
07.12.2006 
6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
13.12.2006 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Eigentümerin des Hauses Oestricher Str.16, 41812 Erkelenz, hat beantragt, das Gebäude in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen. Das Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege enthält zum Denkmalwert  des Objektes folgende Beurteilungskriterien:

 

Die ehemalige Hofanlage Oestricher Str. 16 in Erkelenz befindet sich heute innerhalb der Stadterweiterungen von Erkelenz. Früher war sie jedoch Teil eines ehemals eigenständigen Ortes Oestrich, der neben Erkelenz selbst als zweiter Siedlungskern des (engeren) Erkelenzer Landes bereits in frühmittelalterlicher Zeit anzusehen ist.

Die Bausubstanz der vorhandenen Gebäude dürfte im Kern auf die Zeit um 1800 zurückgehen. Die straßenseitige Fassade wurde um 1900 neu gestaltet.

 

Das zweigeschossige vierachsige Wohnhaus mit links anschließender korbbogiger Durchfahrt steht auf rechteckiger Grundfläche hinter einem schmalen Vorgärtchen traufständig zur Straße. Ein flach geneigtes Satteldach überfängt beide Teile, ebenso die historistische Backstein-Putzfassade. Rechts ist ein weiteres, typologisch wohl ähnliches Nachbargebäude angebaut.

Die Fensterachsen des Wohnhauses sind vertikal durch helle, die Gewände und Verdachungen der Fenster miteinbeziehende Putzstreifen betont, die in den Brüstungsfeldern Verzierungen enthalten. An den Gebäudekanten und der Durchfahrt sind gequaderte und rustizierte Putzstreifen aufgebracht. Die breite Lagerung des Baukörpers wird somit durch die vertikale Gliederung der Fassade kontrastiert. Die hochrechteckigen Fenster besitzen die zeittypische T-Teilung.

An die Rückseite des Wohnhauses ist ein kleiner eingeschossiger Wirtschaftsflügel angebaut. Bemerkenswert ist das in der Durchfahrt sichtbare Fachwerk an der linken Giebelseite des Wohnhauses; auch im Inneren dürfte die Fachwerkkonstruktion noch im wesentlichen erhalten sein.

Das Innere ist quererschlossen mit zur Rückseite durchgehendem Flur und rechtwinklig dazu seitlich angeordneter Stiege. Im Flur- und Stiegenbereich sind ornamentierte Bodenfliesen erhalten. Die Zimmer des EG und OG zeigen Kölner Balkendecken. Unter dem Wohnteil ist ein Gewölbekeller vorhanden.

 

Das Haus Oestricher Str. 16 ist somit ein insgesamt gut erhaltenes Zeugnis eines typischen, wahrscheinlich ehemals bäuerlichen Anwesens des 19. Jahrhunderts. Es überliefert anschaulich die älteren Wohn- und Siedlungsverhältnisse in Oestrich.

Das ehemalige Straßendorf Oestrich ist heute im Weichbild von Erkelenz aufgegangen. In der näherern Umgebung der Karlskapelle findet sich jedoch noch eine größere Zahl älterer Bebauung (augenscheinlich 19. Jh., teilweise im Kern mgl.weise älter), die den früheren, eigenständig-dörflichen Charakter noch überliefert, z.B. auch unmittelbar gegenüber des Hauses Oestricher Str. 16.

 

Neben der ursprünglichen, außen und innen umfänglich erhaltenen Bausubstanz ist im vorliegenden Fall auch die Überformung der Fassade um 1900 von Interesse, die eine zeittypische Modernisierung und den Einfluss "städtischen" Geschmacks darstellt. Gerade im damaligen Landkreis Erkelenz gab es seinerzeit um solche Modernisierungen intensive Diskussionen, und behördlicherseits wurde nach 1900 auch energisch versucht, solchen als "Verunstaltung" begriffenen Veränderungen entgegenzuwirken. Das Haus Oestricher Str. 16 ist ein sehr prägnantes Beispiel für diese zeitgenössischen Tendenzen, die in solch unveränderter Form relativ selten erhalten sind (in Erkelenz z.B. noch In Kuckum 23, 25, 31).

 

Als Zeugnis der älteren Siedlungsgeschichte von Oestrich ist das Haus Oestricher Str. 16 bedeutend für Erkelenz. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht wegen seiner weitgehend unveränderten Anschaulichkeit und aus den beschriebenen wissenschaftlichen, hier siedlungs- und architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Die ehemalige Hofanlage Oestricher Str. 16 in Erkelenz ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere siedlungs- und architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine