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Auszug - Eintragung des Baudenkmales Haus Krapoll, Jackerather Straße 8  

 
 
15. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 63/069/2006 Eintragung des Baudenkmales Haus Krapoll, Jackerather Straße 8
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschluss:

„Das Gebäude Jackerather Str. 8 in Erkelenz-Immerath ist  ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig