Die jetzige Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in
Gerderath, Schulstraße 3 a, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen
Eigennamen zu führen. Aus der Bezeichnung muss gemäß § 6 Absatz 6 des
Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der
derzeit geltenden Fassung der Schulträger die Schulform und die Schulstufe
erkennbar sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am
gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name
beschlossen: „Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule der Stadt
Erkelenz in Gerderath – Ganztagsschule, Schulstraße 3 a, 41812
Erkelenz“.
25.03.2009 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss(als
Empfehlung an den Rat):
Die jetzige Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in
Gerderath, Schulstraße 3 a, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen
Eigennamen zu führen. Aus der Bezeichnung muss gemäß § 6 Absatz 6 des
Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der
derzeit geltenden Fassung der Schulträger die Schulform und die Schulstufe
erkennbar sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am
gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name
beschlossen: „Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule der Stadt
Erkelenz in Gerderath – Ganztagsschule, Schulstraße 3 a, 41812
Erkelenz“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen
01.04.2009 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Die jetzige Gemeinschaftshauptschule der Stadt
Erkelenz in Gerderath, Schulstraße 3 a, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in
Zukunft einen Eigennamen zu führen. Aus der Bezeichnung muss gemäß § 6 Absatz 6
des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in
der derzeit geltenden Fassung der Schulträger die Schulform und die Schulstufe
erkennbar sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am
gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name
beschlossen: „Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule der Stadt
Erkelenz in Gerderath – Ganztagsschule, Schulstraße 3 a, 41812 Erkelenz.“