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Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz hat mit Beschluss vom 17.12.2008
die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 festgestellt. Zusätzlich zum
Feststellungsbeschluss ist gemäß § 92 (1) in Verbindung mit § 96 GO NW auch
über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden, was irrtümlicherweise
übersehen wurde. Da die durchgeführte Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt
hat (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk), wird vorgeschlagen, dem
Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung zu erteilen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Dem Bürgermeister wird für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 in der Fassung der 2. Änderung vorbehaltlos Entlastung erteilt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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