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Vorlage - A 10/987/2009  

 
 
Betreff: Widmung der Friedhöfe in Borschemich (neu) und Immerath (neu)
1. 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003
2. Festlegung eines Bestattungsbezirks für den Friedhof Borschemich (neu)
3. Schließung der Friedhöfe in Borschemich und Immerath zum 31.12.2012
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
25.03.2009 
29. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
01.04.2009 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf der 2. Satzung z. Änd. der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz PDF-Dokument

Tatbestand:

Tatbestand:

Im Zuge der Umsiedlung der Ortslagen Immerath, Lützerath und Pesch wurde am Umsiedlungsstandort Immerath (neu) auf dem Grundstück Gemarkung Kückhoven Flur 9, Nr. 403, gelegen an der Pescher Straße (neu) eine Fläche zur Anlage eines Friedhofes ausgewiesen. Die Bauarbeiten zur Herstellung des Friedhofes werden im März 2009 abgeschlossen, so dass diese Fläche für Bestattungen zur Verfügung steht.

 

Am Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) ist auf dem Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 9, Nr. 305, gelegen an der Marienstiftstraße (neu) ebenfalls eine Fläche zur Anlage eines Friedhofes ausgewiesen. Die Bauarbeiten werden im April 2009 abgeschlossen werden. Da aus Gründen des Trinkwasserschutzes ein umfangreicher Bodenaustausch vorgenommen werden musste, können dort Körperbestattungen erst ab dem 01.07.2009 vorgenommen werden. Vorher kann eine ausreichende Standsicherheit des Bodens nicht gewährleistet werden.

 

Nach § 1 Bestattungsgesetz NRW dürfen Tote ausschließlich auf einer als „Friedhof“ gewidmeten Fläche bestattet oder deren Asche beigesetzt werden.

Da im Rahmen der Widmung auch § 1 der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz angepasst werden muss, schlägt die Verwaltung vor, beide Flächen als Friedhof zu widmen.

 

Zu 1.   2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003

 

Die 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.03.2007 beinhaltet lediglich die Anpassung des § 1 „Geltungsbereich“. Im Anschluss an b) Friedhof Borschemich wird die Bezeichnung „c) Friedhof Borschemich (neu)“ und nach l) Friedhof Immerath wird die Bezeichnung „m) Friedhof Immerath (neu)“ eingefügt.

 

Zu 2.   Festlegung eines Bestattungsbezirkes für den Friedhof Borschemich            (neu)

Nach den Nebenbestimmungen der Genehmigung des Kreises Heinsberg für die Errichtung eines Friedhofes für den Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) vom 20.12.2007 dürfen auf diesen Friedhof nur Bürgerinnen und Bürger von Borschemich (neu) bestattet werden. Es ist deshalb für den Friedhof Borschemich (neu) ein Bestattungsbezirk gem. § 3 der Friedhofssatzung zu bilden. Der Bestattungsbezirk umfasst den Flur 9 der Gemarkung Erkelenz. In Auslegung der o. a. Nebenbestimmung dürfen auf diesem Friedhof nur Tote bestattet werden, die ihren Wohnsitz in Borschemich (neu) hatten. Dies betrifft nur neue Bestattungen. Die Umbettungsmaßnahmen vom Friedhof Borschemich sind durch diese Regelungen nicht betroffen.

 

Zu 3.   Schließung der Friedhöfe in Borschemich und Immerath

Nach den derzeitigen Planungen der RWE Power soll die Umsiedlung der Ortslagen Borschemich und Immerath in 2014 abgeschlossen sein. Beide Friedhöfe sollen so lange wie möglich parallel betrieben werden. Aus seuchenhygienischer Sicht können Umbettungen erst nach einer Liegezeit von einem Jahr vorgenommen werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Bestattungen bis zum 31.12.2012 auf den Friedhöfen in Borschemich  und Immerath zuzulassen. Die Entwidmung dieser Friedhöfe erfolgt, sobald sämtliche Umbettungsverfahren abgeschlossen sind.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.        Das Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 9, Nr. 305, gelegen an der Marienstiftstraße (neu) wird als Friedhof gewidmet. Der Friedhof erhält die Bezeichnung Friedhof Borschemich (neu). Körperbestattungen sind auf diesem Friedhof erst ab dem 01.07.2009 zulässig.

2.         Das Grundstück Gemarkung Kückhoven, Flur 9, Nr. 403, gelegen an der Pescher Straße (neu), wird als Friedhof gewidmet. Der Friedhof erhält die Bezeichnung Friedhof Immerath (neu).

3.         Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 21.03.2007 wird beschlossen.

4.         Für den Friedhof Borschemich (neu) wird ein Bestattungsbezirk gebildet. Der Bestattungsbezirk umfasst die Gemarkung Erkelenz, Flur 9. Mit Ausnahme der Umsiedlungsbedingten Umbettungen dürfen auf diesem Friedhof nur Tote bestattet werden, die ihren Wohnsitz in Borschemich (neu) hatten.

5.         Der Friedhof in Borschemich gelegen an den Straßen Alter Kirchweg / Am Schwarzen Berg und der Friedhof in Immerath gelegen an den Straßen Im Jagdfeld / Jackerather Straße werden zum 31.12.2012 geschlossen. Ab dem 01.01.2013 sind auf diesen Friedhöfen keine Bestattungen mehr zulässig.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom  21.03.2007

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der 2. Satzung z. Änd. der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz (25 KB) PDF-Dokument (16 KB)